Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich seit 1960 verdoppelt

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Aufgrund der steigenden Lebenserwartung hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in den vergangenen Jahrzehnten mehr als verdoppelt. Dieser Trend wird bei Konstanz des Renteneintrittsalters ab dem Jahr 2031 anhalten. Gleichzeitig verlassen in den kommenden Jahren aufgrund des Renteneintritts der Babyboomer deutlich mehr ältere Menschen den Arbeitsmarkt als Jüngere nachkommen. Zusammengenommen werden diese Entwicklungen zu einer enormen finanziellen Belastung der Gesetzlichen Rentenversicherung führen, die nicht über höhere Beitragssätze oder höhere Steuerzuschüsse des Bundes ausgeglichen werden können, ohne fatale Nebenwirklungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die fiskalische Stabilität des Bundeshaushaltes zu haben. Daher ist es dringend notwendig, eine weitere Anhabung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus in Angriff zu nehmen. Sinnvoll wäre beispielsweise eine regelgebundene Kopplung des Renteneintrittsalters an die (fernere) Lebenserwartung, so dass sich das Verhältnis von Rentenbezugsdauer zu Lebensarbeitszeit nicht weiter erhöht, sondern konstant bleibt. Damit könnte auch die notwendige Absenkung des Rentenniveaus, die eine weitere potentielle, wenn auch politisch eher ungeliebte Stellschraube zur Stabilisierung der Finanzen der GRV darstellt, etwas niedriger ausfallen.