Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich seit 1960 verdoppelt

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Aufgrund der steigenden Lebenserwartung hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in den vergangenen Jahrzehnten mehr als verdoppelt. Dieser Trend wird sich bei einer Beibehaltung des Renteneintrittsalters von 67 Jahren ab dem Jahr 2031 fortsetzen. Gleichzeitig verlassen in den kommenden Jahren aufgrund des Renteneintritts der Babyboomer deutlich mehr ältere Menschen den Arbeitsmarkt als Jüngere nachkommen. Zusammengenommen werden diese Entwicklungen zu einer enormen finanziellen Belastung der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) führen, die nicht über höhere Beitragssätze oder höhere Steuerzuschüsse des Bundes ausgeglichen werden kann, ohne fatale Nebenwirkungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die fiskalische Stabilität des Bundeshaushaltes zu haben. Daher ist es dringend notwendig, eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus in Angriff zu nehmen. Sinnvoll wäre insbesondere eine regelgebundene Kopplung des Renteneintrittsalters an die (fernere) Lebenserwartung, so dass sich das Verhältnis von Rentenbezugsdauer zur Lebensarbeitszeit nicht weiter erhöht, sondern konstant bleibt. Damit könnte zudem die notwendige Absenkung des Rentenniveaus, die eine weitere potentielle – wenn auch politisch eher unpopuläre – Stellschraube zur Stabilisierung der Finanzen der GRV darstellt, etwas niedriger ausfallen.

Weitere Informationen zum Reformbedarf in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) finden sich in einem Meinungsbeitrag von Dr. Guido Raddatz.