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„Modernisierung“ der Schuldenbremse: Erosion oder Härtung?

Jörg König

Berlin

, 2025

Schlagwörter in dieser Publikation:
InvestitionenStaatsschulden

Obwohl die Schuldenbremse erst im März 2025 erheblich gelockert und ein 500 Mrd. Euro schweres
„Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ geschaffen wurde, soll sie bis Ende 2025 erneut
„modernisiert“ werden, um „dauerhaft zusätzliche Investitionen“ zu ermöglichen. Jedoch ist die Schulden-
bremse weder „unmodern“, noch hat sie in Deutschland öffentliche Investitionen verhindert. Sie ist
notwendig, um der Kurzfristorientierung der Politik entgegenzuwirken. Den jeweiligen Regierungen hat es
nicht an Geld gemangelt, sondern am Willen, fiskalisch nachhaltige Strukturreformen und Investitionen
zu priorisieren. Aufgrund der geplanten Rekordneuverschuldung des Bundes bis 2029 werden uns in den
kommenden Jahren eher zu viel als zu wenig Schulden Grund zur Sorge bereiten.

Die meisten der bekannten Reformvorschläge zielen darauf ab, die Schuldenbremse weiter aufzuweichen.
Eine erneute Reform der Schuldenbremse sollte die fiskalische Nachhaltigkeit jedoch stärken und nicht
untergraben. Drei Maßnahmen wären dafür sinnvoll: 1) Der Beirat des Stabilitätsrates sollte mit zusätz-
lichen Mitteln und Kompetenzen gestärkt werden. 2) Mittelfristig sollten die Verteidigungsausgaben wieder
ohne oder mit wesentlich weniger Neuverschuldung finanziert werden. 3) Die impliziten Schulden des
Staates sollten in der Schuldenbremse berücksichtigt werden, da sie den fiskalischen Handlungsspielraum
zukünftiger Generationen erheblich einschränken werden.

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