Lohnnebenkosten belasten die deutsche Wirtschaft und wirken sich negativ auf den Arbeitsmarktaus. In den kommenden Jahren ist mit einer deutlichen Problemverschärfung zu rechnen, da die Ausgaben – und damit auch die Beitragssätze – der Sozialversicherungen infolge der voranschreitenden Bevölkerungsalterung stark steigen werden.
Der Vorschlag, einen größeren Teil der heute hauptsächlich über lohnbezogene Beiträge finanzierten Sozialversicherungsausgaben durch indirekte Steuern zu ersetzen, hat auf den ersten Blick einen gewissen Charme. Da die Mehrwertsteuer als Konsumsteuer – anders als lohnbezogene Beiträge – keinen direkten Einfluss auf die Kostenstruktur der Unternehmen hat und zudem Exportgüter nicht belastet, erhoffen sich die Befürworter einer solchen Reform eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Entlastung des Arbeitsmarktes.
Bei näherer Betrachtung zeigen sich jedoch zahlreiche Probleme einer solchen Reform, zeigt Dr. Guido Raddatz in der Publikation Niedrigere Lohnnebenkosten durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer? Eine nur vordergründig charmante Idee. Unter anderem ist es illusorisch anzunehmen, dass der zu erwartende Ausgabendruck in den Sozialversicherungen durch Mehrwertsteuererhöhungen dauerhaft kompensiert werden kann. Zudem käme es beim Tausch Beitrags- gegen Steuerzahlungen zu einer beträchtlichen Aufweichung des Äquivalenzprinzips sowie zu neuen Verschiebebahnhöfen zwischen den Gebietskörperschaften und den Sozialversicherungen. Darüber hinaus würden die regressiven Verteilungswirkungen wohl zahlreiche Partikularinteressen auf den Plan rufen, was zu neuen Ausnahmeregelungen und einer weiteren unsystematischen Komplexitätszunahme bei der Mehrwertsteuer führen dürfte sowie neuen wachstumsfeindlichen Umverteilungsmaßnahmen den Boden bereiten könnte.
Statt auf kurzsichtige Behelfsmaßnahmen auf der Einnahmenseite zu setzen, sollten die notwendigen Strukturreformen in den Sozialversicherungen konsequent angegangen werden.
Die Renten“reform“ der Ampel bringt uns einen Schritt nach vorn und fünf zurück: Die Regierung redet sich und die Welt bei der Wählermehrheit über 55 schön (21 Millionen Rentner und die Baby-Boomer, die besonders von der Verlängerung der Garantie eines 48-prozentigen Rentenniveaus über 2025 hinaus profitieren). Sie verspricht einfach eine Garantie des Rentenniveaus und damit steigender Ausgaben, ohne die Stabilität auf der Einnahmeseite und die Balance zwischen Alt und Jung zu bedenken. Sie ignoriert die erst noch bevorstehenden Belastungsspitzen, obwohl die Rentenversicherung jährlich mit einem dreistelligen Milliardenbetrag aus dem Bundeshaushalt gestützt werden muss.
Die Folgen der Rentenniveauhaltelinie beschränken sich aber nicht auf die vermeintliche Sicherung des Rentenniveaus. Vielmehr sorgt der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dafür, dass die demografischen Lasten, die auf die Rentenversicherung zukommen, vollständig von den Beitragszahlern finanziert werden müssen. Bis 2035 soll der Beitragssatz demnach von 18,6 % auf 21,1 % und sogar auf 22,3 % steigen. Zur Rettung soll ein Kapitalstock, das sogenannte Generationenkapital, aufgebaut werden, das den Beitragssatzanstieg dämpfen soll. Statt wie in Schweden das Rentenniveau abzusenken, um die kapitalgedeckte Rente zu finanzieren, soll nun ein auf Pump finanzierter staatlicher Fonds die Renditedifferenz zwischen den erwarteten Aktienrenditen und den Schuldzinsen des Staates abschöpfen. Kapitaldeckungsverfahren brauchen jedoch Zeit, so dass der regierungsamtliche „Generationenfonds“ den Beitragssatzanstieg nach den derzeitigen Plänen bis 2035 nur um 0,3 Prozentpunkte dämpfen würde. Um aber den mit der „Haltelinie“ tatsächlich verbundenen Beitragssatzanstieg zu dämpfen, müsste der Kapitalstock bis 2035 nicht 177 Mrd. Euro, sondern mit 877 Mrd. Euro fast das Fünffache betragen.
Die Rentenausgaben und weitere politische Steigerungen/Geschenke sind sicher, die Finanzierung der Rente nicht. In Sachen Rente stellt die Ampel per Gesetz einfach auf „grün“ und glaubt, sie habe damit für freie Fahrt gesorgt. Das stimmt – in den Abgrund. Wer zu spät geboren wurde und unter 45 Jahren alt ist, den bestrafen das Leben und Hubertus Heil. Die implizite Botschaft an alle smarten, gut qualifizierten und damit mobilen U45er lautet: „Rein in die Verbeamtung“ oder „Raus aus Deutschland!“ (letzteres beherzigt leider schon länger eine fünfstellige Zahl pro Jahr). Denn politisch zählt hierzulande nur der Augenblick, die Bequembräsigkeit der jeweils amtierenden Regierung und die Interessen der Älteren.
Mehr dazu:
Eilfort, M. (2019): „Rente und Demografie“, Auf den Punkt 01, Stiftung Marktwirtschaft.
Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung der Krankenhausversorgung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zwar konnten in Deutschland Überfüllungen von Krankenhäusern und Intensivstationen weitgehend vermieden werden. Dies ist allerdings nicht auf vorausschauende politische Planung und ein effizientes Versorgungssystem zurückzuführen. Vielmehr ist die Krankenhausversorgung in Deutschland weiterhin reformbedürftig, wie der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, in der vorliegenden Studie herausstellt.
Die Studie Krankenhausversorgung in Deutschland: Diagnose und Therapie identifiziert drei Defizite, an denen die Krankenhausversorgung in Deutschland leidet: Erstens werden zu viele Krankenhausbetten vorgehalten, zweitens gibt es viele zu kleine Krankenhäuser und drittens sind die Krankenhausinvestitionen zu gering. Zur Beseitigung dieser Defizite schlägt der Kronberger Kreis eine aus drei Elementen bestehende Reform vor: Erstens sollte die Krankenhausplanung durch eine Verlagerung auf die Bundesebene stärker zentralisiert werden, zweitens sollte in der Krankenhausfinanzierung zur monistischen Finanzierung übergegangen werden und drittens sollte der Krankenhauswettbewerb durch erweiterte Möglichkeiten von Selektivverträgen und stärkerer Fusionskontrolle gefördert werden. Zwar tragen gewisse Überkapazitäten zu einer stärkeren Krisenresilienz bei. Aufgrund der grenzüberschreitenden Dimension einer Pandemie sollte die Planung von Überkapazitäten jedoch im Rahmen internationaler Vereinbarungen erfolgen und europäisch koordiniert werden.
In der Europäischen Union kommt im Spannungsfeld zwischen möglichst bürgernahen Politikentscheidungen und einer in gewissen Politikbereichen unerlässlichen Koordinierung und Konsensfindung den Abstimmungs- und Entscheidungsfindungsprozessen eine zentrale Bedeutung zu. Aktuell gibt es auf europäischer Ebene Überlegungen, in einigen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten heute Entscheidungen vornehmlich einstimmig treffen – jedes EU-Mitglied also ein Vetorecht hat – verstärkt auf das Prinzip qualifizierter Mehrheiten zu setzen. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Sozialpolitik.
Die vorliegende Publikation "Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit?" analysiert und bewertet diese Bestrebungen und zeigt auf, dass bei genauerer Betrachtung die Argumente für eine Ausweitung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen keineswegs so überzeugend sind, wie manche europäische Akteure behaupten. In den drei untersuchten Themenfeldern Sozial-, Steuer- und Klimapolitik spricht vieles dafür, dem Grundsatz „Einheit in Vielfalt“ weiterhin große Bedeutung zukommen zu lassen und nicht vorschnell das Einstimmigkeitsprinzip aufzuweichen.
Neue Studie von Vorstandsmitglied Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen
Was bedeutet die Corona-Pandemie für die Altersvorsorgepolitik in Deutschland? Insgesamt betrachtet erstaunlich wenig – insbesondere was die ohnehin problematische Ausgangslage angeht. Tatsächlich verursacht die Corona-Pandemie in Sachen Altersvorsorge keine neuen Probleme – verschärft jedoch die alten: Die fehlende Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des demographischen Wandels, und die daraus folgende Tatsache, dass die gesetzliche Rente in Zukunft immer weniger eine Lebensstandardsicherung wird leisten können, aber auch die in Deutschland zu geringe Nutzung ergänzender betrieblicher und privater kapitalgedeckter Altersvorsorge sind alle nicht neu, sondern waren schon lange vor der Corona-Pandemie offenkundig.
Gleichwohl besteht kein Grund zum erleichterten Aufatmen: Zum einen ist eine Fortführung des Status quo gegen die "Gesetze" der Mathematik und Ökonomie – mit oder ohne Corona – keine auf Dauer funktionierende Handlungsoption; zum anderen wirken die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie tendenziell als Problembeschleuniger und erhöhen so den politischen Handlungsdruck noch mehr. Gerade in der Renten- und Altersvorsorgepolitik sind „Fahren auf Sicht“ und Reformen auf den letzten Drücker aber denkbar schlechte Optionen. Angesichts der demographiebedingt langen Wirkungszusammenhänge hätte man die – absehbaren – Probleme der Zukunft im besten Fall schon in der Vergangenheit gelöst.
Die Studie "Altersvorsorge nach Corona – Quo vadis?" von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen analysiert den aktuellen Handlungsbedarf und skizziert notwendige Reformen in der Altersvorsorgepolitik.
In den letzten Wochen ihrer Amtszeit plant die schwarz-rote Bundesregierung einen weitreichenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung. Neben einer höheren Entlohnung der Pflegekräfte durch einen faktischen Tarifvertragszwang beabsichtigt die Große Koalition eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Versorgung: Der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil an den Pflegekosten soll durch entsprechende Zuschüsse der Pflegekassen nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 50 Prozent und nach drei Jahren um 75 Prozent verringert werden. Dies käme einem verhängnisvollen Systemwechsel in der Sozialen Pflegeversicherung gleich – von einer aus guten Gründen begrenzten Teilleistungsversicherung in Richtung einer fragwürdigen umlagefinanzierten Vollversicherung.
Zur Gegenfinanzierung der damit verbundenen Mehrkosten von rund 3,1 Mrd. Euro sieht die Große Koalition im Wesentlichen drei Maßnahmen vor: Erstens soll der Beitragszuschlag, den Kinderlose zu leisten haben, um 0,1 Prozentpunkte von 0,25 auf 0,35 Prozentpunkte steigen. Zweitens wird erstmalig ein dauerhafter Bundeszuschuss zur Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1 Mrd. Euro eingeführt – ein weiterer Systemwechsel. Und schließlich plant die Politik, die in einem Dreijahresrhythmus vorgesehene und 2021 eigentlich anstehende Leistungsdynamisierung größtenteils einmalig auszusetzen. Mit diesen Maßnahmen hofft die Politik, ein jährliches Gegenfinanzierungsvolumen in Höhe von rund 2,8 Mrd. Euro zu generieren. Allerdings wird die Gegenfinanzierung selbst nach den Berechnungen der Bundesregierung schon während der kommenden Legislaturperiode nicht mehr zur Deckung der zusätzlichen Ausgaben ausreichen.
Aus Sicht der Stiftung Marktwirtschaft ist dieses Reformpaket in seiner ganzen Grundausrichtung verfehlt und wird die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung und in der Folge auch zukünftiger Bundeshaushalte deutlich erhöhen.
Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung vom 2. Juni 2021.
Derzeit verfügt die Europäische Union im Bereich der Sozialpolitik nur über eingeschränkte Kompetenzen. Allerdings gibt es seit einigen Jahren deutliche Bestrebungen, die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten durch EU-Vorgaben stärker zu vereinheitlichen und auszubauen. Dabei ist es keineswegs ausgemacht, dass eine stärkere Zentralisierung sowie europaweit einheitliche Regelungen die Erfolgsgeschichte des Binnenmarktes und der europäischen Integration fortschreiben würden und im Interesse der Bürger lägen. Beispielsweise würde nicht nur das Subsidiaritätsprinzip ausgehöhlt, sondern es bestünde die Gefahr eines großen Schrittes in Richtung einer dauerhaften Transferunion. Zudem lassen sich für eine dezentrale Verortung arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Zuständigkeiten auf der Ebene der Mitgliedstaaten gute Gründe anführen.
Von besonderer Bedeutung ist daher die Frage, wie bzw. mit welchen Entscheidungsverfahren gemeinsame Beschlüsse der Mitgliedstaaten getroffen und ein Kompetenzübergang von der nationalen auf die europäische Ebene legitimiert werden können, ohne die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten zu verletzen. Seitens der Europäischen Kommission wurden dazu unlängst Überlegungen für einen verstärkten Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der Sozialpolitik, aber auch in anderen sensiblen Politikbereichen wie etwa der Steuerpolitik präsentiert.
Die Stiftung Marktwirtschaft thematisiert diese Fragen in zwei aktuellen Beiträgen und spricht sich hinsichtlich der diskutierten Politikfelder gegen eine stärkere Zentralisierung auf europäischer Ebene aus.
Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung des Europaausschusses des Deutschen Bundestages am 15. März 2021 zur Kommissionsmitteilung „Effizientere Entscheidungsfindungen in der Sozialpolitik“ (Autoren: Michael Eilfort, Barbara Bültmann, Jörg König, Guido Raddatz)
Blog-Beitrag: Problematische Entwicklungen in der europäischen Sozialpolitik (Autor: Guido Raddatz)
Die globalen gesundheitlichen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben zur Folge, dass die deutsche Wirtschaft von einem der stärksten Konjunktureinbrüche in der Nachkriegsgeschichte betroffen ist. Vor diesem Hintergrund präsentieren die Stiftung Marktwirtschaft und das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg eine Aktualisierung ihrer ehrlichen Schuldenrechnung auf Basis der Generationenbilanz. Die Nachhaltigkeitslücke aus expliziten und impliziten Schulden beläuft sich unter Berücksichtigung des zweiten Lockdowns auf 13,8 Billionen Euro bzw. 401,2 Prozent des BIP. Davon entfällt der ganz überwiegende Anteil auf die impliziten, heute noch nicht direkt sichtbaren Schulden.
Gleichzeitig wird deutlich, dass das postulierte Ziel der Bundesregierung, die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent zu stabilisieren, angesichts des demografischen Wandels auf Dauer kaum zu verwirklichen sein wird. Die dafür notwendigen zusätzlichen Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt wären ohnehin nur ein symbolpolitischer Verschiebebahnhof, der keine Lösung für die fehlende fiskalische Nachhaltigkeit bietet. Aus diesem Grund lehnt die Stiftung Marktwirtschaft auch die jüngsten Vorschläge des Bundesgesundheitsministers für eine erneute Reform der Sozialen Pflegeversicherung ab. Vor allem die beabsichtigte Umgestaltung des bisherigen Teilleistungssystems in der stationären Versorgung in eine Vollversicherung wäre eine weitere Hypothek für die jüngeren und zukünftigen Generationen und damit ein erneuter Schritt in die falsche Richtung. Sinnvoll wäre stattdessen eine Stärkung der Eigenverantwortung und der Eigenvorsorge in der Sozialen Pflegeversicherung, beispielsweise durch mehr kapitalgedeckte private Zusatzversicherungen oder die Einführung einer Karenzzeit.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserer Publikation Was kann sich der ehrbare Staat noch leisten? Corona, Schulden – und noch eine Pflegereform?
Nach Ansicht der Stiftung Marktwirtschaft wäre der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn MdB Anfang Oktober 2020 vorgeschlagene Ausbau der Sozialen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung (im stationären Bereich) mit zeitlich und in der Höhe begrenzten Eigenanteilen ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, der insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung abzulehnen ist.
Die geplante Reform verstieße gegen die Grundsätze der Generationengerechtigkeit, Eigenverantwortung und Subsidiarität. Angesichts der geplanten Finanzierung über einen Bundeszuschuss drohte aufgrund der zu erwartenden Kostendynamik eine weitere Überfrachtung und Versteinerung des Bundeshaushaltes. Zudem würde der Reformvorschlag die Pflegebedürftigen in erheblichem Umfang von individueller Kostenverantwortung entbinden, so dass mit einer unverhältnismäßig stark steigenden Inanspruchnahme von stationären Pflegeleistungen zu Lasten der Gemeinschaft gerechnet werden müsste. Anstatt die Soziale Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung auszubauen, plädiert die Stiftung Marktwirtschaft daher für eine generationengerechte Politik und eine Stärkung der Eigenverantwortung, beispielsweise durch ergänzende private und kapitalgedeckte Zusatzversicherungen.
Lesen Sie mehr in unserer aktualisierten Kurzinformation Soziale Pflegeversicherung: Geplante Vollversicherung ist das falsche Signal.
Verfolgt man die aktuelle Diskussion, kann man den Eindruck gewinnen, dass Wohnraum unbezahlbar geworden sei. Doch ist dieser Anschein gerechtfertigt? Wird Wohnen tatsachlich insgesamt teurer oder entspricht der Anstieg der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung? Steigen die Preise in der Breite oder ist der Anstieg ein lokales oder regionales Problem? Und worauf sind höhere Wohnkosten zurückzuführen? Ist es tatsachlich spekulativer Leerstand oder beruht der Anstieg auf mangelnder Bautätigkeit oder dem Zuzug in die Ballungsgebiete? Ist das Problem nicht vielmehr eine geringe Wohneigentumsquote wenn beklagt wird, dass nur wenige Bürger von dem Immobilienboom profitieren? Der derzeitige Aktionismus in Sachen Wohnen ist groß. Mietpreisbremse, Mietendeckel, Enteignungen, die Forderung von Mietwohnungsneubau und viele weitere Initiativen oder Gesetzesvorhaben sollen den Eindruck erwecken, es werde tatkräftig gehandelt. Doch sind diese Mittel tauglich, um eventuellen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken? Und wie steht es 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes mit dem Eigentumsrecht als eine der Grundlagen unserer heutigen Wirtschaftsordnung? Diesen und anderen Fragen geht die Stiftung Marktwirtschaft in der Publikation "Wohnen in der Sackgasse? Holzwege, Irrwege, Auswege" nach.
Die Stiftung Marktwirtschaft plädiert angesichts der voranschreitenden Bevölkerungsalterung für ein grundlegendes Umsteuern in der Rentenpolitik. Dazu gehört insbesondere die langfristige Anpassung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung, beispielsweise mittels eines Lebenserwartungsfaktors. Die bisherigen Maßnahmen der Großen Koalition seit dem Jahr 2013 – etwa die Rente mit 63 oder der geplante Grundrentenkompromiss – schwächen demgegenüber die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in der mittleren und langen Frist und wecken bei den Bürgern Erwartungen, die nicht dauerhaft erfüllt werden können.
Diese Kernaussagen untermauerte Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft und Leiter des Forschungszentrums Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, im Rahmen eines Pressegesprächs am 22. November 2019 in Berlin mit aktuellen Zahlen auf Basis der Generationenbilanz.
Mit einem Lebenserwartungsfaktor könnte die Nachhaltigkeitslücke der GRV um 37,9 Prozentpunkte von 78,1 % des BIP auf 40,2 % des BIP gesenkt, also fast halbiert werden. Der Zugewinn an Lebenserwartung wird dabei so zwischen Arbeitszeit und Rentenbezugszeit aufgeteilt, dass jeder Jahrgang für ein Rentenbezugsjahr die gleiche Zahl an Beitragsjahren geleistet hat und damit das Verhältnis dieser beiden Größen konstant bleibt (vgl. Abb. 2). Das ist schlicht ein Gebot der intergenerationellen Fairness. Würde man den Lebenserwartungsfaktor im Anschluss an die Rente mit 67 wirken lassen, läge das Renteneintrittsalter im Jahr 2050 – je nachdem, wie stark die Lebenserwartung in Zukunft weiter ansteigt – zwischen 67,8 und 68,3 Jahren.
Der aktuell politisch diskutierte Ausbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu einer Vollversicherung wird von der Stiftung Marktwirtschaft angesichts der demographischen Entwicklung abgelehnt.
Eine solche Reform verstieße nicht nur gegen die Grundsätze Generationengerechtigkeit, Eigenverantwortung und Subsidiarität. Der damit einhergehende deutliche Beitragssatzanstieg würde zudem negative Beschäftigungseffekte auf dem Arbeitsmarkt befördern – und das in einer Situation, in der auch andere Sozialversicherungszweige unter erheblichen Finanzierungsdruck geraten, so dass ohnehin mit steigenden Sozialversicherungsbeiträgen gerechnet werden muss.
Auch eine leistungsseitige Umstrukturierung der SPV hin zu einer Versicherung mit (eng) begrenztem Eigenanteil und unbegrenzter Versicherungsleistung (sog. „Sockel-Spitze-Tausch“) wäre ein gefährlicher Systemwechsel und Schritt in die falsche Richtung. Nicht nur, dass dadurch der Übergang zu einer die fiskalische Nachhaltigkeit verschlechternden Vollversicherung (politisch) de facto vorbereitet würde. Zudem bestünde die Gefahr einer übermäßigen Inanspruchnahme von Pflegeleistungen zu Lasten der Gemeinschaft (Moral Hazard). Eine dauerhaft zukunftsfähige SPV erfordert eine Begrenzung der intergenerativen Lastenverschiebung und eine Stärkung der Eigenverantwortung. Dies kann beispielsweise durch eine stärkere Heranziehung eigener Einkommen und Vermögen, private Zusatzversicherungen oder die Einführung einer Karenzzeit in der SPV erreicht werden.
Weitere Informationen finden sich in unserer Kurzinformation „Soziale Pflegeversicherung: Mit der Vollversicherung drohen neue Kostensprünge“. Eine ausführlichere Analyse enthält die Studie Ehrbarer Staat? Die Generationenbilanz – Fokus: Pflegefall Pflegeversicherung? (Update 2019)
Dass die Soziale Pflegeversicherung trotz - oder besser wegen - der jüngsten Reformen, die mit erheblichen Leistungsausweitungen einhergingen, vor großen finanziellen Herausforderungen steht, war eines der zentralen Ergebnisse des diesjährigen Updates der deutschen Generationenbilanz, das von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft und Leiter des Forschungszentrums Generationenverträge an der Universität Freiburg, am 3. Juli 2019 in Berlin im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt wurde.
Aufgrund der zunehmenden Bevölkerungsalterung und der Leistungsausweitungen der letzten Jahre ist in der Pflegeversicherung selbst unter optimistischen Annahmen mit einem weiteren Anstieg des Beitragssatzes auf über 5 Prozent bis zum Jahr 2060 zu rechnen. Unterstellt man darüber hinaus einen steigenden Kostendruck im Pflegebereich, könnte ein Beitragssatz zwischen 8 und 9 Prozent notwendig werden, um die Leistungen der SPV zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund spricht sich die Stiftung Marktwirtschaft gegen eine weitere Kollektivierung des Pflegerisikos und stattdessen für mehr Eigenverantwortung und Eigenvorsorge aus: „Angesichts einer alternden Gesellschaft sollten wir diejenigen, die selbst für einen Teil der Pflegeleistungen aufkommen können, finanziell wieder stärker heranziehen – beispielsweise durch die Einführung einer mehrmonatigen Karenzzeit, in der die Pflegekosten selbst finanziert werden müssen –, anstatt weiterhin Sozialpolitik mit der Gießkanne zu betreiben.
Die von Bundesarbeitsminister Heil geplante Einführung einer Grundrente („Respektrente“) für langjährig Versicherte würde deutlich teurer werden, als die bisher von politischer Seite kommunizierten Zahlen nahelegen. Anstatt der vom Minister postulierten 3,8 Mrd. Euro Mehrkosten im Jahr ihrer Einführung würden sich diese Mehrkosten durch die Grundrente auf rund 7 Mrd. Euro belaufen.
Das zeigen aktuelle Berechnungen von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft und Leiter des Forschungszentrums Generationenverträge an der Universität Freiburg (FZG). Bis zum Jahr 2025 würden diese voraussichtlich auf 8,3 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen. Anstatt der offiziell genannten Summe von 21,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2025 werden sich die Kosten in diesem Zeitraum auf rund 38 Mrd. Euro addieren“, warnt Raffelhüschen und kritisiert: „Damit liegen die tatsächlichen Kosten der Grundrente um mehr als zwei Drittel über der politischen Projektbewerbungskalkulation des Ministers. Das ist eine unverantwortliche Irreführung der Steuer- und Beitragszahler.“
Blog-Beitrag: Prinzipienvergessen und zu teuer - die Schwachpunkte der geplanten Grundrente (vom 20.6.2019)
Trotz einer guten Beschäftigungsentwicklung in den letzten Jahren wird angesichts der voranschreitenden Digitalisierung, Automatisierung und Globalisierung des Wirtschaftslebens in jüngerer Zeit verstärkt über ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert. Es könne – so jedenfalls die Hoffnung seiner Befürworter – das geeignete „Sozialstaatsmodell“ für eine „schöne neuen Welt“ sein, in der Roboter und Algorithmen die Produktionsprozesse dominieren, menschliche Arbeitskraft hingegen größtenteils überflüssig wäre.
Aus Sicht der Stiftung Marktwirtschaft kann diese Sichtweise nicht überzeugen – weder hinsichtlich der Problemdiagnose noch des angebotenen Lösungsansatzes. Bei Lichte betrachtet handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen vielmehr um ein unrealistisches Luftschloss, dessen Einführung aufgrund erheblicher negativer Nebenwirkungen ökonomisch höchst riskant wäre.
In der Publikation „Das bedingungslose Grundeinkommen – ein Luftschloss“ skizziert der Autor Dr. Guido Raddatz die aktuelle Diskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen und unterzieht dieses Konzept einer eingehenden ökonomischen und ordnungspolitischen Analyse. Dabei geht er u.a. auch auf die mit großer Mehrheit abgelehnte Volksinitiative in der Schweiz sowie das – begrenzte – Potential von Modellversuchen zur Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein.
Tagungsbericht zur Veranstaltung am 15.05.2018
Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den teuersten der Welt. Seine Ergebnisse sind hingegen nicht in gleichem Maße herausragend, sondern – z.B. im Hinblick auf die Ergebnisqualität der medizinischen Versorgung – nur durchschnittlich. Auffällig ist nicht zuletzt ein überdurchschnittlich hohes quantitatives Aktivitätsniveau der Gesundheitsversorgung. Gemacht wird zwar viel, aber ist es mit Blick auf die Versorgungsqualität der Patienten auch immer das Richtige? Kritiker bemängeln vor allem unzureichende und schlecht funktionierende Wettbewerbsstrukturen auf den unterschiedlichen Ebenen des Gesundheitssystems, die verhindern, dass die Potentiale des Wettbewerbs zum Wohle der Patienten genutzt werden können. Hinzu kommt, dass die voranschreitende Bevölkerungsalterung den Kostendruck in den kommenden Jahren und Jahrzehnten sukzessive erhöhen wird.
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nimmt das Thema Gesundheit wichtigen Raum ein. Doch reichen die dort skizzierten Pläne und Vorhaben aus, um den anstehenden Herausforderungen im Interesse der Bürger gerecht zu werden?
Über diese und weitere Fragen diskutierten am 15. Mai 2018 auf Einladung der Stiftung Marktwirtschaft Jens Spahn MdB (Bundesminister für Gesundheit), Dr. Edgar Franke MdB (Stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Maria Klein-Schmeink MdB (Gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen), Karin Maag MdB (Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Prof. Dr. Andrew Ullmann MdB (FDP-Bundestagsfraktion, Obmann im Ausschuss für Gesundheit), Prof. Achim Wambach Ph.D (Präsident des ZEW Mannheim, Vorsitzender der Monopolkommission), Prof. Dr. Jürgen Wasem (Universität Duisburg-Essen, zum Zeitpunkt der Tagung Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt) und Prof. Dr. Berthold U. Wigger (Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Mitglied im Kronberger Kreis) unter der Moderation von Peter Thelen (Redakteur, Handelsblatt).
Michael Eilfort warnt in einem Beitrag auf dem Blog Markt-Ruf der Stiftung Marktwirtschaft vor Bestrebungen, ein "solidarisches" Grundeinkommen einzuführen: Es wäre nicht nur arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv, sondern hätte - trotz erheblicher inhaltlicher Unterschiede - eine fatale begriffliche Nähe zum "bedingungslosen Grundeinkommen".
Kernaussagen:
Prof. Dr. Michael Eilfort hat am 21.06.2017 als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union teilgenommen. Thema der Anhörung war das von der Europäischen Kommission vorgelegte Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas, mit dem seitens der EU-Kommission eine Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Sozialpolitik in der EU angestoßen werden soll.
In der Anhörung warnte Prof. Eilfort davor, die Sozialpolitik stärker auf die europäische Ebene zu verlagern und – gerade auch in sozialen Fragen – das Subsidiaritätsprinzip aufzugeben.
Hier finden Sie die von Prof. Dr. Michael Eilfort und Dr. Guido Raddatz verfasste ausführliche schriftliche Stellungnahme der Stiftung Marktwirtschaft auf den Seiten des Deutschen Bundestages. Sie wurde zudem als Positionspapier Nr. 9: Weiterentwicklung der Sozialpolitik in der EU? der Stiftung Marktwirtschaft veröffentlicht.
Ausschnitt der Anhörung mit Prof. Dr. Michael Eilfort am 21.06.2017:
Im Rahmen des Updates 2017 der deutschen Generationenbilanz, das die Stiftung Marktwirtschaft am 12. Juli 2017 in Berlin vorgestellt hat, haben Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen und sein Team vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg die fiskalischen Auswirkungen von Haltelinien beim Rentenniveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie einer Erhöhung des Renteneintrittsalters berechnet. Dabei zeigt sich das folgende Bild.
* Basisjahr 2015, (BIP 2015: 3.033 Mrd. Euro), g = 1,5%, r = 3,0%.
Quelle: Forschungszentrum Generationenverträge.
Die dauerhafte Fixierung des gegenwärtigen Rentenniveaus bei 47,9 % des Durchschnittseinkommens würde erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die Gsetzliche Rentenversicherung (GRV) mit sich bringen. Das zeigt die um rund 50 Prozentpunkte gestiegene Nachhaltigkeitslücke. Großzügigere Haltelinien würden diese Kosten noch weiter in die Höhe treiben. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würde hingegen die ungedeckten finanziellen Lasten in der GRV verringern und zukünftige Beitragszahler entlasten. Allerdings würde selbst bei einer Rente mit 70 der Beitragssatz temporär noch bis auf 24,5 Prozent (im Jahr 2054) ansteigen. Gleichzeitig würde eine längere durchschnittliche Lebensarbeitszeit automatisch das durchschnittliche Rentenniveau moderat ansteigen lassen und somit dem Risiko von Altersarmut ein Stück weit entgegenwirken.
Details finden sich in der Publikation: Die Generationenbilanz Update 2017 – Nachhaltigkeit im Klammergriff des Wahlkampfes (Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Nr. 138)
Berechnungen von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen und Dr. Stefan Moog vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg, die im Rahmen des jährlichen Updates der deutschen Generationenbilanz am 8. Juli 2015 in Berlin vorgestellt wurden, zeigen, dass die im Koalitionsvertrag skizzierte „solidarische Lebensleistungsrente“ die Rentenversicherung langfristig mit rund 70 Mrd. Euro belasten würde. Abgesehen von diesen zusätzlichen Kosten, die am Ende des Tages mit höheren Beiträgen finanziert werden müssten, ist aus ordnungspolitischer Perspektive die Verwässerung des Äquivalenz- bzw. Gegenleistungsprinzips zu kritisieren. Darüber hinaus würden vor allem rentennahe Jahrgänge profitieren, während bei jüngeren und zukünftigen Generationen die Finanzierungskosten dominieren. Angesichts der ohnehin unvermeidlich ansteigenden Beitragsbelastung der Jüngeren in den kommenden Jahrzehnten wäre das auch unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit ein äußerst problematisches Resultat.
Finanzieller Vorteil (Barwert über den verbleibenden Lebenszyklus, g = 1,5 %, r = 3 %.)
Die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland die 1999 revidierte Europäische Sozialcharta (RESC), das Turiner Änderungsprotokoll von 1991 sowie das Kollektive Beschwerdeprotokoll ratifizieren sollte, war Thema einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union am Mittwoch, 10. Juni 2015. Einer der drei eingeladenen Experten war Prof. Dr. Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft.
Angesichts der hohen Sozialstandards in Deutschland sah er keine besondere Dringlichkeit in Bezug auf eine Ratifizierung der RESC durch Deutschland. Zudem zeige der Blick auf andere Länder, dass eine Ratifizierung keineswegs die Einhaltung der in der revidierten Sozialcharta formulierten Regelungen garantiert – partiell könne man eher das Gegenteil beobachten. Darüber hinaus warnte Prof. Eilfort davor, sozialpolitische Entscheidungen aus den Parlamenten an weitgehend anonyme und vorwiegend technisch-bürokratisch argumentierende Expertengremien zu verlagern.
Neben der Stellungnahme von Prof. Eilfort (siehe Video oben) können Sie auch die vollständige Videoaufzeichnung der öffentlichen Anhörung auf der Seite des Deutschen Bundestages finden.
Stellungnahme der Stiftung Marktwirtschaft.
Ausschnitt der Anhörung mit Prof. Dr. Michael Eilfort am 10.06.2015:
Die schriftlichen Stellungnahmen der beiden weiteren Experten der Anhörung finden sich auf der Seite des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
Wie kann es gelingen, die berechtigten Interessen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen einerseits und die finanziellen Restriktionen der Pflegeversicherung bzw. der Beitragszahler, aber auch die Eigenverantwortung des Einzelnen andererseits, sinnvoll auszutarieren? Kann der angedachte neue Pflegevorsorgefonds ein ausbaufähiger Einstieg in eine gerechtere intergenerative Lastenverteilung sein oder bleibt er nur ein wirkungsloser Tropfen auf dem heißen Stein? Über diese und weitere Fragen zur Sozialen Pflegeversicherung und der anstehenden Reform diskutierte die Stiftung Marktwirtschaft am 14. Oktober 2014 mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf der Tagung „Die Pflegeversicherung zwischen Wunsch und Wirklichkeit" im Deutschen Bundestag.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen – von manchen auch als solidarisches Bürgergeld oder negative Einkommensteuer bezeichnet – würde eine gewaltige Umstrukturierung des deutschen Sozialstaats bedeuten. Jeder Bürger erhielte dauerhaft vom Staat einen monatlichen Geldtransfer in Höhe des soziokulturellen Existenzminimus, ohne dass diese Zahlung an irgendeine Bedingung, Bedürftigkeitsprüfung oder Gegenleistung gebunden wäre. Im Gegenzug würden eigene Einkommen vom ersten Euro an besteuert bzw. anteilig mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verrechnet.
Die Studie „Das bedingungslose Grundeinkommen – ein unhaltbares Versprechen“ skizziert zum einen die Grundidee eines bedingungslosen Grundeinkommens und einige der zentralen Hoffnungen und Erwartungen, die von seinen Befürwortern vorgebracht werden. Zum anderen stellt Studienautor Guido Raddatz zahlreiche Einwände und offene Fragen dar, die mit einem solchen sozialpolitischen Paradigmenwechsel verbunden wären. Seine Schlussfolgerung: Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, aber auch angesichts kaum sinnvoll zu lösender Umsetzungs- und Finanzierungsprobleme ist ein bedingungsloses Grundeinkommen keine überzeugende sozialpolitische Alternative.
Ein aktuelles Working Paper von Jürgen Wasem und Kristin Höfinghoff (beide Universität Duisburg-Essen) analysiert die Möglichkeiten und Grenzen für mehr Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen.
Das Ziel einer Aktivierung von Markt und Wettbewerb ist eine effizientere Ressourcenallokation im Gesundheitswesen. Als Nebenbedingung müssen dabei allerdings die Besonderheiten des Gutes Gesundheit und des Gesundheitsmarktes berücksichtigt werden. Die Autoren plädieren u.a. dafür, den Wettbewerb vor allem auf dem Behandlungsmarkt zu stärken - sowohl innerhalb als auch außerhalb des GKV-Leistungskataloges. Nicht sinnvoll sei es hingegen, über Versicherungspolicen mit unterschiedlichen Leistungsumfängen Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt implementieren zu wollen. Diesbezüglich drohten Konflikte mit dem Solidarsystem.
Hier können Sie das Working Paper Nr. 2 von Jürgen Wasem und Kristin Höfinghoff herunterladen.
Berlin 2029. Die Schuldenbremse quietscht. Wirtschaft und Arbeitnehmer ächzen unter explodierenden Sozialausgaben, Transfers in die EU sind zu stemmen. Angesichts einer älter werdenden Wahlbevölkerung bleiben Kürzungen bei Kranken und Pflegeversicherung aber tabu. Auf der Einnahmeseite bestehen bei 25% Mehrwertsteuer, 60% Spitzensteuersatz, nach Erhöhung der Erbschafts- und Wiedereinführung der Vermögensteuer keine Spielräume, um bei den im Land verbliebenen Steuerpflichtigen noch mehr einzufordern. Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre gehen in Rente, Rekordzahlen an Ruheständlern stehen aber nurmehr wenig Beitragszahler gegenüber. Nachdem bereits 2015 eine Mindestrente für Geringverdiener und vor der Wahl 2021 ein Sicherungsniveau von 50% beschlossen worden waren, fließen weit mehr als die 27% des Jahres 2013 aus dem ohnehin dramatisch klammen Bundeshaushalt an die Rentenkasse.
Alles nur Fiktion und Alarmismus? Ist die Rente doch sicher? Und wenn ja, für wen? Über diese und andere Fragen diskutierte die Stiftung Marktwirtschaft am 20. März 2013 in Berlin. Professor Bert Rürup stellte dabei Strategien gegen Altersarmut vor, während Professor Hans-Jürgen Papier den Schutz der Renten durch die Verfassung beleuchtete. Dr. Carsten Linnemann ging der grundsätzlichen Frage nach, ob Rente nach Leistung oder Bedürftigkeit gezahlt werden sollte. Zuvor betrachtete Professor Bernd Raffelhüschen den volkswirtschaftlichen Zusammenhang von Alterssicherung und Demographie.
Die Gesundheitswirtschaft gehört zu den bedeutendsten Sektoren der deutschen Volkswirtschaft. Über 4,8 Millionen Menschen sind hier beschäftigt. Jedes Jahr geben wir gut 11 % des Bruttoinlandsprodukts für Gesundheitsleistungen aus. Ein beträchtlicher Teil davon wird über die Gesetzliche Krankenversicherung und damit mittels lohnbezogener Beiträge finanziert. Diese belasten jedoch an anderer Stelle als Lohnzusatzkosten den Arbeitsmarkt.
Seit Jahrzehnten versucht die Politik daher immer wieder, die medizinische Versorgung mittels bürokratisch-regulatorischer Eingriffe finanzierbar zu halten. Durchschlagende Erfolge kann sie dabei allerdings nicht verbuchen. Kostentreibender medizinisch-technischer Fortschritt und demografischer Wandel lassen befürchten, dass sich daran nur wenig ändern wird. Hingegen wird Wettbewerb im Gesundheitswesen noch immer eher kleingeschrieben.
Muss das so sein? Stellen Gesundheit und Marktwirtschaft eventuell gar einen unauflöslichen Widerspruch in sich dar? Oder ließe sich nicht durch mehr und besseren Wettbewerb ein effizienteres und damit zukunftsfähigeres Gesundheitssystem verwirklichen? Und wie müssten die Rahmenbedingungen für einen qualitätssteigernden und kostensenkenden Wettbewerb aussehen angesichts der spezifischen Besonderheiten des Gutes Gesundheit?
Die Stiftung Marktwirtschaft ist diesen Fragen auf einer Fachtagung am 23. Oktober 2012 im Deutschen Bundestag in Berlin unter Beteiligung zahlreicher Experten aus Politik und Wirtschaft nachgegangen.
Mindestlöhne bergen nicht nur erhebliche Arbeitsmarktrisiken, sie sind darüber hinaus auch als Instrument der Sozialpolitik aufgrund mangelnder Zielgenauigkeit untauglich. Mehr dazu in unserem Positionspapier Mindestlohn.
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