Steuern / Staatscompliance

Publikation im Fokus: Der Einkommensteuer-Spitzensatz

 

Von der Besteuerung der digitalen Welt zu einer neuen Weltsteuerordnung

Die OECD hat mit ihren Reformvorschlägen zum Zwei-Säulen-Modell für eine neue, vermeintlich gerechtere globale Steuerordnung große Erwartungen geweckt. Ambitioniert sind Zeitplan und Ziele. Noch 2022 soll die gesetzgeberische Umsetzung der Regeln erfolgen, die das internationale Steuerrecht an die Herausforderungen der Digitalisierung anpassen und internationale Steuervermeidung reduzieren sollen. Vor dem Hintergrund der Drohkulisse eines internationalen Steuerkonflikts gerät die Frage, ob die Reformvorschläge die verfolgten Ziele tatsächlich erreichen können, allerdings zunehmend in den Hintergrund. Dabei bergen die Vorschläge – gerade für ein exportorientiertes Hochsteuerland wie Deutschland – zahlreiche Risiken. Zudem ist das Zwei-Säulen-Modell nicht alternativlos. Es gäbe Möglichkeiten, Gewinnverlagerung durch Reformen am bestehenden Besteuerungssystem zu verhindern, anstatt dessen Komplexität durch zusätzliche, überlagernde Ebenen noch weiter zu verschärfen und Rechtsunsicherheit sowie Steuerbürokratie zu schaffen.

Staatscompliance: Steuer- und Besteuerungsmoral stärken

Die umfassende Rolle des Staates als Regelsetzer, Regeldurchsetzer und Rechtsprecher bedarf der Verantwortung "Waffengleichheit" zu bewahren und die eigenen fiskalischen Interessen nicht übermäßig über die Interessen von Bürgern und Unternehmen zu stellen. Die Stiftung Marktwirtschaft fordert unter dem Stichwort "Staatscompliance" bereits sein einigen Jahren ein faires und transparentes Verhalten des Staates. Dieser muss sich an seine eigenen Regeln halten. Nur so lässt sich Vertrauen in staatliches Handeln und staatliche Institutionen schaffen. Wie wichtig dieses Vertrauen ist, zeigt sich in der Corona-Krise deutlich: Staatliche Eingriffe belasten die Menschen und strapazieren das Vertrauen bis an die Belastungsgrenze. 

Am Beispiel des Steuerrechts legt die Stiftung Marktwirtschaft in den Bereichen Gesetzgebung, Rechtssicherheit, Daten/Digitalisierung, Verfahren und Transparenz dar, welche Anforderungen an eine staatliche Compliance zu legen sind. Die zu Lasten der Steuerpflichtigen bestehende Asymmetrie muss beseitigt werden. Rechtssicherheit und die Berechenbarkeit staatlichen Handelns muss im Fokus stehen. Über die konkrete Ausgestaltung von Rechten und Pflichten darf kein Zweifel bestehen. Die Regelbefolgung darf nicht unnötig erschwert werden. Der Staat muss die Rahmenbedingungen für eine effiziente, digitalisierte Steuerverwaltung schaffen und Steuererhöhungen haben offen und transparent zu erfolgen. Anderenfalls verspielt der Staat das Vertrauen seiner Bürger. 


Die Gewerbesteuer: Segen oder Fluch?

Die Kommunalpolitik ist die Keimzelle und die Schule der Demokratie, die Kommunen sind eine tragende Säule unseres föderalen Staatsaufbaus. Bei ihrer Finanzierung geht es um die Aufgaben, die den Bürger direkt, in seinen ureigensten Interessen betreffen: die gemeindliche Infrastruktur wie Straßen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Behörden, Kultur- und Sporteinrichtungen, aber auch Sozialleistungen wie Teile der Kosten der Unterkunft und weitere flankierende Hilfen.

Ein wichtiger Bestandteil der Kommunalfinanzierung ist die Gewerbesteuer, die den Gemeinden über die Hebesätze einen gewissen Handlungsspielraum verleiht. Allerdings stellen die Gemeinden im föderalen System die Ebene dar, die mit einer so konjunkturabhängigen Steuer wie der Gewerbesteuer am wenigsten leben können.

Um dem entgegenzutreten hat der Gesetzgeber die Gewerbesteuer mit verstetigenden Elementen ausgestattet, der Hinzurechnung von Kostenelementen, die das Aufkommen stabilisieren und auch in Krisenzeiten Einnahmen für die Kommunen gewähren sollen. Damit ist der systemimmanente Konstruktionsfehler der Gewerbesteuer offengelegt: die Gemeinden sind auf stabile, konjunkturunabhängige Einnahmen angewiesen, Wirtschaftende hingegen, von Industrieunternehmen bis zum Einzelhandel, haben ein genauso existenzielles und berechtigtes Interesse daran, in Krisenzeiten, wenn sie Verluste erzielen, nicht noch zusätzlich durch Gewerbesteuerzahlungen belastet zu werden.

Angesichts der aktuellen Krise, wäre das Momentum da, sich mit der Eignung der Gewerbesteuer als Finanzquelle der Gemeinden auseinanderzusetzen und Alternativen zu überdenken. Das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft bietet einen vielversprechenden Ansatz.


Kommunalfinanzen: Das Vier-Säulen-Modell 2020

Angesichts der unverändert prekären finanziellen Situation vieler Kommunen, einer sich eintrübenden wirtschaftlichen Lage und einem zunehmenden internationalen Steuerwettbewerb stellt sich die Frage nach einer auskömmlichen, stetigen und mit den richtigen Anreizen verbundenen Finanzierung der Kommunen neu. Das Vier-Säulen-Modell verbindet eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen mit einer Modernisierung der Unternehmensbesteuerung und gewährt den Kommunen über ein zusätzliches Hebesatzrecht ein größeres Maß an Handlungsfähigkeit. Es basiert auf den folgenden vier Säulen:

1. Säule: die reformierte Grundsteuer (mit Hebesatzrecht)

2. Säule: Bürgersteuer (mit Hebesatzrecht)

3. Säule: kommunale Unternehmenssteuer (mit Hebesatzrecht)

4. Säule: kommunaler Anteil an der Lohnsteuer


Finanzierungsneutralität im Steuerrecht: Lernen aus der Krise

In der Krise zeigen sich die Schwächen der deutschen Unternehmensbesteuerung.
Neben der beschränkten Verlustnutzung und den ertragsunabhängigen Elementen in der Besteuerung liegt insbesondere die steuerliche Behandlung der Eigenkapitalfinanzierung im Argen. Eigenkapitalkosten sind steuerlich – anders als Fremdkapitalkosten – grundsätzlich nicht abzugsfähig. So werden Anreize gesetzt, Unternehmen eher mit Fremdkapital auszustatten. In der Krise sind eine gute Eigenkapitalausstattung und Liquiditätsreserven jedoch für den wirtschaftlichen Fortbestand von Unternehmen von besonderer Bedeutung.
Die steuerliche Benachteiligung von Eigenkapitalfinanzierung trifft insbesondere neugegründete Unternehmen, denen aufgrund fehlender Sicherheiten oder geringem Cash-flow häufig keine Fremdkapitalfinanzierung zugänglich ist.
Die Einführung eines Abzugs kalkulatorischer Eigenkapitalzinsen oder vergleichbarer Regelungen würde diese Unwucht beseitigen, Anreize für eine bessere Eigenkapitalausstattung bieten und die Unternehmen dadurch auch für die Zukunft weniger krisenanfällig machen.


Staatscompliance - Update 2018: Für einen Paradigmenwechsel in der Steuerpolitik

Der Begriff "Compliance" wird mit rechtstreuem Verhalten und Regelbefolgung gleichgesetzt und richtet sich üblicherweise an Unternehmen oder Bürger. Entgegen diesem herkömmlichen Verständnis sollte sich die Forderung nach Compliance auch an den Staat richten. Der Staat ist für das einzuhaltende Regelwerk verantwortlich und setzt die Regelbefolgung durch, hält sich allerdings selbst nur begrenzt an die eigenen Vorgaben – wenn er sich nicht gleich im Rahmen einer asymmetrischen Regelsetzung Vorteile verschafft. Dies schadet nachhaltig dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger – und dem Standort Deutschland.

 

Die Stiftung Marktwirtschaft fordert die Einhaltung einer „Staatscompliance“ und überprüft diese regelmäßig für den Bereich des Steuerrechts anhand der Parameter Gesetzgebung, Rechtssicherheit, Daten/Digitalisierung, Verfahren und Transparenz. Das Update 2018 berücksichtigt neuere Rechtsentwicklungen und Trends seit der ersten Ausgabe der Staatscompliance 2016.


Studie des Kronberger Kreises: Unternehmensbesteuerung unter Wettbewerbsdruck

Angesichts umfangreicher Steuerreformen in den USA und weiteren Mitgliedstaaten der OECD steht die Unternehmensbesteuerung verstärkt unter Wettbewerbsdruck. Die Bundesregierung setzt bislang darauf, sich in diesem Wettbewerb passiv zu verhalten und riskiert damit, dass der deutsche Wirtschaftsstandort international an Attraktivität einbüßt und Steueraufkommen verlorengeht. Die deutsche Steuerpolitik sollte stattdessen eine effektive Balance zwischen internationaler Koordination und optimaler Positionierung des eigenen Standorts anstreben. Wie das erreicht werden kann und welche Reformen Deutschland im Bereich der Unternehmensbesteuerung benötigt, ist Gegenstand dieser Studie.

Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, kommt in seinen Analysen zu dem Schluss, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nicht zu weit von denen der anderen Länder entfernen dürfen und fordert die Bundesregierung dazu auf, den internationalen Steuerwettbewerb anzunehmen und eigene Akzente zu setzen. Insbesondere sollte Deutschland die Körperschaftsteuer reduzieren sowie eine steuerliche Forschungsförderung und Patentboxen einführen, um mit seinen Nachbarstaaten und Handelspartnern steuerlich auf Augenhöhe zu agieren. Europäische Mindeststeuern oder die Einführung einer Steuer auf digitale Geschäftsmodelle sollte Deutschland im eigenen und im europäischen Interesse hingegen ablehnen.


Gefährliche Zwischenlösung - Digitalsteuer um jeden Preis?

Die Europäische Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten der EU planen die Einführung einer europäischen Digitalsteuer. Damit soll auf die steuerrechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung reagiert werden – zunächst im Rahmen einer schnellen Zwischenlösung.

Manche Argumente für die Digitalsteuer klingen bei oberflächlicher Betrachtung durchaus einleuchtend, bei näherer Betrachtung erweisen sie sich jedoch als trügerisch. Die Digitalsteuer dürfte jedes ihrer Ziele verfehlen und tatsächlich bestehende Probleme bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle würden nicht nur nicht gelöst, sondern es käme zu neuen Wettbewerbsverzerrungen und steuerlichen Ungerechtigkeiten. Die langfristigen Risiken und potenziellen Kosten einer derart unüberlegten Zwischenlösung wären gleichsam erheblich. Die Kurzinformation „Gefährliche Zwischenlösung – Digitalsteuer um jeden Preis?“ zeigt die erheblichen Mängel des Richtlinienentwurfs und seine Risiken auf.

Die Kurzinformation steht auch als englische Fassung zur Verfügung.


Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist seit ihrer Einführung umstritten – die Besteuerung von Kapitalerträgen ist ein sensibles Thema, für die Bezieher von Kapitalerträgen genauso wie für diejenigen, die keine beziehen. Mit Einführung des automatischen Informationsaustauschs steht die Abgeltungssteuer auf dem Prüfstand – die teilweise Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge ist Teil des Sondierungsergebnisses von Union und SPD.

Doch ist dies wirklich sinnvoll oder braucht der Standort Deutschland nicht längst umfassendere Steuerstrukturreformen? Die Kurzinformation zur Abgeltungssteuer fasst den aktuellen Stand der Diskussion zur Abgeltungssteuer zusammen und bewertet die von der Politik derzeit angedachten Änderungen.


Staatscompliance - Rechtstreue ist keine Einbahnstrasse

In der Steuerpolitik und im Steuervollzug scheint vieles aus der Balance geraten zu sein. Besonders stark ist der Eindruck der Asymmetrie zwischen Finanzverwaltung und Bürgern, zwischen Fiskalstaat und Rechtsstaat.

Mit dem neuen Schwerpunkt "Staatscompliance" greift die Stiftung Marktwirtschaft dieses Ungleichgewicht auf. Denn ein regelkonformes Verhalten des Staates ist ebenso essentiell, wie das von Unternehmen und Privatpersonen an die sich die Forderung nach Einhaltung einer "Compliance" ansonsten richtet. Neben die Forderung nach einer Steuermoral muss auch die nach einer Besteuerungsmoral treten.

Verständliche und verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen sind unverzichtbar. Bedeutende Bestandteile hierfür sind Transparenz und die Einbeziehung der Betroffenen. Darüber hinaus muss ein Schutz der an die Finanzverwaltung gegebenen Daten sichergestellt werden. Aber auch Ungleichbehandlungen, zum Beispiel bei der Berücksichtigung von Zinsen, sollten ausgeschlossen werden. Mit einer Compliance-Ampel werden zentrale Bereiche wie Gesetzgebung, Rechtssicherheit und Verfahrensablauf im Rahmen eines politischen Monitorings überprüft. Denn das Steuerrecht berührt weite Teile der Bevölkerung und ist somit ein geeigneter Gradmesser für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. „Hier entsteht Akzeptanz – oder wird Vertrauen zerstört“.

 

 


Vereinfachung und Entlastung: Steuerreform überfällig!

Steuerpolitisch waren die letzten Jahre von Stillstand geprägt. Bestenfalls blieb der Status quo erhalten, oft wurden eher bestehende Gesetze zu Lasten des Steuerzahlers verkompliziert. Es ist Zeit für echte Reformen, die Leistungsträger aus der Mitte der Gesellschaft entlasten und die zugleich überfällige Steuervereinfachungen mit sich bringen.

Strukturveränderungen sind noch wichtiger als Steuersätze – aber derzeit gilt es vor allem, von immer neuen Belastungsideen zu Entlastungsdebatten zu kommen. Deshalb hat die Stiftung Marktwirtschaft aktuelle Reformüberlegungen in bewährter Zusammenarbeit mit dem Freiburger Forschungszentrum Generationenverträge begleitet. Die Ergebnisse sind hier einsehbar.

Von einer Verdopplung des Werbungskostenpauschbetrags profitieren fast alle Steuerzahler – und auch die Verwaltung, denn für die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler entfällt so die Notwendigkeit, Werbungskosten über Belegeinreichung nachzuweisen.

 

Eine Glättung des „Mittelstandsbauchs“ bzw. der zu steil ansteigenden Progressionskurve wurde schon häufig versprochen. Weit verbreitet ist die Erkenntnis und groß die Kritik daran, dass der Spitzensteuersatz viel zu früh einsetzt. Trotzdem wurde über lange Zeit im Zweifel lieber der Sozialstaat und die Ausgabenseite ausgedehnt, als die zu ermutigen, die ihn finanzieren. Mit einer Tarifanpassung würden endlich Leistungsanreize gesetzt und eine Entlastung der Mittelschicht erreicht, die so Spielräume erhält, eigenverantwortlich für das Alter, Kinder und die Risiken des Lebens vorzusorgen.

 

 

Ein weiterer Knackpunkt ist die Entlastung von Familien und Alleinerziehenden. Durch eine Anhebung des Kinderfreibetrags auf einen, leicht erhöhten Grundfreibetrag, werden Familien entlastet. Eine gleichzeitige, entsprechende Anpassung des Kindergeldes sorgt dafür, dass diese Entlastung alle Familien und auch Alleinerziehende erreicht.

Die Stiftung Marktwirtschaft setzt sich seit langem für ein einfaches, gerechtes und transparentes Steuerrecht ein - unsere konkreten und detaillierten Vorschläge dazu liegen vor.

 

Vorschläge der Kommission „Steuergesetzbuch“


Position zur Abgeltungssteuer

Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist ein sensibles Thema: für die Bezieher von Kapitalerträgen, aber auch für diejenigen, die keine beziehen. Die Abgeltungsteuer galt bei Einführung als attraktive und moderne Besteuerung von Kapitalerträgen und sollte dem Schutz vor Kapitalflucht und zur Verfahrensvereinfachung dienen. Macht die geplante Einführung des automatischen Informationsaustauschs die Abgeltungsteuer obsolet? Wäre ein erneuter Systemwechsel wirklich sinnvoll und wenn ja, zu welchen Bedingungen?

 

Lesen Sie hierzu unser Positionspapier Die Abgeltungsteuer – ein Auslaufmodell?! (November 2015)


Mehr Steuerautonomie für Länder und Kommunen: Zugewinn an Transparenz, Bürgernähe und Bürgerbeteiligung

So könnte das für den Steuerzahler auf dem Einkommensteuerbescheid aussehen:

(* Hier ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter: Die Angabe der durchschnittlichen Steuerbelastung des Einzelnen erfolgt dort seit März 2014.)

 

Von 2020 an greift die Schuldenbremse in den Ländern. Zuvor läuft 2019 der Solidarpakt II aus; auch der Länderfinanzausgleich muss neu geregelt werden. Nun, da ohnehin nahezu alles auf den Prüfstand kommt, besteht die Chance, – in stärkerem Maß als bisher in der Praxis – den Zusammenhang von Einnahme- und Ausgabenverantwortung herzustellen und mehr Steuerklarheit zu schaffen:

Die regionale und kommunale Einkommensteuerautonomie ist ein solches Schlüsselelement, um strukturelle Reformblockaden im politischen System, in Öffentlichen Haushalten sowie im Steuersystem aufzubrechen und Wachstumspotentiale zu nutzen. Autonomie bei der Einkommensteuer würde für Länder und Kommunen mehr Handlungsfähigkeit und im Hinblick auf Steuertransparenz einen großen Fortschritt bedeuten.

Der Vorschlag der Stiftung Marktwirtschaft: Lesen Sie hierzu auch:


Autonomie für Länder und Kommunen bei der Einkommensteuer

Den Kommunen und Ländern sollte mehr Gestaltungsspielräume eröffnet, vor Ort Handlungsfreiheit gestärkt und zumindest in einem begrenzten Maß auch mehr Wettbewerb zugelassen werden. Dadurch wird nicht nur zur Eigenverantwortung ermuntert, sondern auch die Demokratie vor Ort gestärkt. Jetzt, da ohnehin fast alles zeitgleich auf den Prüfstand kommt, besteht die Chance, endlich in stärkerem Maß Steuerklarheit her- und den Zusammenhang von Einnahme- und Ausgabenverantwortung herauszustellen. Eine ausführliche Vorstellung des Vorschlags finden Sie in dem Argument Nr. 126: „Autonomie für Länder und Kommunen bei der Einkommensteuer".


Kalte Progression

Die kalte Progression ist kein reines Steuerthema sondern ein grundlegendes, demokratisches Thema. Die Frage „Was darf der Staat und was darf er nicht?“ ist gleichrangig neben den Fragen „Was bedeutet kalte Progression, wen betrifft sie und wie kann man dagegen vorgehen?“ zu sehen.

 

Lesen Sie hierzu unser Positionspapier kalte Progression (Mai 2014).


Braucht Deutschland eine Vermögensteuer?

Obwohl in Deutschland Rekordzahlungen an Steuern und Sozialabgaben geleistet werden, wird über die Einführung einer weiteren Steuer - der Vermögensteuer - diskutiert. Diese soll einen Durchbruch hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit mit sich bringen und beträchtliche Steuermehreinnahmen generieren.

Die vorliegende Publikation untersucht die Frage, inwieweit die Vermögensteuer als Mittel zur Durchsetzung von mehr "sozialer Gerechtigkeit" geeignet ist und beleuchtet wirtschaftliche, verfassungsrechtliche und fiskalische Gesichtspunkte sowie Aspekte der praktischen Umsetzbarkeit und die Auswirkungen einer Besteuerung von Vermögen


Steuerlegenden

Gerade im Vorfeld einer Bundestagswahl werden viele Legenden über Steuern neu verbreitet. Getreu der Forderung nach mehr Transparenz im Steuerrecht hat es die Stiftung Marktwirtschaft unternommen, einigen populären Steuerlegenden auf den Grund zu gehen und diese (teilweise) zu widerlgen.

 

Lesen Sie hierzu unser Positionspapier Steuerlegenden (Juli 2013).


Das reformbedürftige Steuersystem: intransparent, ungerecht, verfahren

Steuerpolitik wirkt sich auf jeden Bürger aus. Sie ist Gesellschaftspolitik pur und ein ständiges Ringen um die richtige Balance: Zwischen Gebern und Empfängern, zwischen „Steuervollzahlern“ und von Ausnahmen Begünstigten. Ähnlich verhält es sich bei Bund, Ländern und Kommunen, zwischen Haushalts- und Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitikern, zwischen Reformern und Besitzstandswahrern.

 

In dem soeben erschienenen Buch „Steuerpolitik: Analysen – Konzeptionen – Herausforderungen“ macht Prof. Michael Eilfort in seinem Beitrag deutlich, wie groß der Reformbedarf des deutschen Steuersystems ist. Transparenz, Vereinfachung und Gerrechtigkeit liegen noch in weiter Ferne. Die Publikation wurde im Wochenschau-Verlag veröffentlicht und kostet 9,80 Euro.

 

Mit einem Klick auf diesen Link gelangen Sie zur Buchveröffentlichung.


Reform der Kommunalfinanzen: Gutachten

Mit dem von der Kommission „Steuergesetzbuch“ unter dem Dach der Stiftung Marktwirtschaft entwickelten Lösungsansatz in Form eines Vier-Säulen-Modells konnte ein in Fachkreisen hochgelobtes Reformkonzept entwickelt werden, das auch in Reihen der Politik beträchtliche Unterstützung gefunden hat.

Das ursprüngliche Vier-Säulen-Modell zur Reform der Kommunalfinanzen wurde nun weiterentwickelt und erneut in den politischen Diskussionsprozess eingebracht. Dabei wurde das bisherige Konzept durch Ausklammerung der Grundsteuer (sie bleibt unverändert) auf drei tragende Säulen verschlankt: Die Gemeindefinanzierung hängt danach nicht mehr an der volatilen Gewerbesteuer, sondern steht gleichmäßiger auf mehreren tragenden Säulen: der Lohnsteuer, der kommunalen Unternehmensteuer, der Grundsteuer wie gehabt und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Diesen Prozess begleitet und unterstützt die Stiftung Marktwirtschaft wissenschaftlich.

Das Land Niedersachsen hat jüngst in Abstimmung mit der Stiftung den Vorschlag flächendeckend für alle niedersächsischen Kommunen vom Statistischen Bundesamt durchrechnen lassen. Die Berechnungen sind im nachfolgenden abrufbar:

 

Bericht zur Quantifizierung des „Niedersächsischen Modells zur Gemeindefinanzreform“ (Kurzfassung)

Anmerkungen zum Niedersächsischen Modell der Gemeindefinanzierung


Mehrwertsteuer

Die Stiftung Marktwirtschaft plädiert seit Jahren für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz. Ein Satz von 17% sollte auf alles erhoben werden, was heute der Mehrwertsteuer unterliegt.

Lesen Sie hierzu auch:

Pressemitteilung vom 29.10.2012

Positionspapier zur Mehrwertsteuer (Oktober 2012)

Gutachten von Prof. Joachim Englisch vom 16.03.2009

Tagungsbericht zur Mehrwertsteuer vom 15.10.2009


Interview mit Prof. Dr. Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, zur Neuordnung der Kommunalfinanzen / Gewerbesteuer

Hier können Sie die ausführliche Berichterstattung von WiR-Wirtschaft Regional, Press-Medien, nachlesen:
/2010-02_WIRTSCHAFT_REGIONAL-Steuern/


Meldungen und Beiträge zum Thema

23. November 2018 Kronberger Kreis fordert Bewegung Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb

Der wissenschaftliche Beirat der Stiftung Marktwirtschaft warnt davor, dass Deutschland ohne eigene Anstrengungen in wenigen Jahren die höchste unternehmerische Steuerbelastung in Europa aufweisen wird. In seiner neuen Studie gibt der Kronberger...

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Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Wohnen in der Sackgasse – Holzwege, Irrwege, Auswege

Verfolgt man die aktuelle Diskussion, kann man den Eindruck gewinnen, dass Wohnraum unbezahlbar... Weiterlesen

Argumente zu Marktwirtschaft und Politik Autonomie für Länder und Kommunen bei der Einkommensteuer

In vielen der 12.227 deutschen Kommunen ebenso wie in den meisten der 16 deutschen Länder liegt... Weiterlesen


Publikationen

Staatscompliance: Steuer- und Besteuerungsmoral stärken

Der Einkommensteuer-Spitzensatz

Die Gewerbesteuer: Segen oder Fluch?

Kommunalfinanzen: Das Vier-Säulen-Modell 2020

Staatscompliance - Update 2018

Digitalsteuer

Abgeltungsteuer

Staatscompliance - Rechtstreue ist keine Einbahnstrasse

Erbschaftsteuer

Einkommensteuerautonomie

Staatscompliance - Tagungsbericht

Finanztransaktionsteuer

Kalte Progression

Kommunalfinanzen

Mehrwertsteuer

Steuerlegenden

Vermögensteuer


Steuergesetzbuch

Gesetzentwürfe für ein neues Steuersystem

Die Arbeit der Kommission „Steuergesetzbuch“


Vergangene Veranstaltungen zum Thema

Der Staat als Rechtssetzer und Rechtsverletzer?

Wie verhält es sich eigentlich mit der Regeltreue seitens des Staates? Die Anforderungen des Gesetzgebers an die steuerpflichtigen Bürger und Bürgerinnen sind umfangreich und komplex. Doch bedarf... Weiterlesen

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