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Renten und Äquivalenz

Tobias Kohlstruck

Berlin, 2023 Umfang:
4 Seiten
Dateigröße:
94 KB

Eine Umverteilung der Bezüge/Ansprüche von Rentnern mit hohen zu solchen mit niedrigen Renten/Erwartungen wäre ein schwerwiegender Eingriff in ein seit 150 Jahren bewährtes Kernelement der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV): die Äquivalenz. Armutsbekämpfung wird in Deutschland durch die steuerfinanzierte Sozialhilfe durchgeführt, da es sich hierbei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Dadurch beteiligen sich nicht nur die Beitragszahler der GRV, sondern alle Steuerzahler (auch Beamte und Selbstständige) an der Finanzierung der Sozialhilfe. Darüber hinaus tragen Menschen mit hohem Einkommen in Folge der Progression deutlich überproportional zur Finanzierung bei.

Geringe Renten bedeuten nicht automatisch Bedürftigkeit. In Deutschland ist die GRV nur eine von mehreren Bezugsquellen. Eine Zahnarztgattin erhält ggf. eine niedrige Rente, ist aber unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens nicht bedürftig. Auch gut versorgte Beamte, die vor ihrer Verbeamtung kurz versichert waren, würden ohne jede Not von Umverteilung profitieren.

Multikausale Größen wie die Lebenserwartung berücksichtigen zu wollen, würde bedeuten, alle möglichen Einflüsse auf die Lebenserwartung einbeziehen zu müssen. Wer ein geringes Einkommen als gesellschaftliche Schuld und als Grund eines womöglich frühen Ablebens sieht sowie für die eventuell geringere Rentenbezugsdauer eine „Kompensation“ fordert, müsste auch zwischen Männern und Frauen umverteilen, um die unterschiedliche Lebenserwartung der Geschlechter auszugleichen. Durch die Abschaffung einer vermeintlichen Ungleichbehandlung würden neue geschaffen werden.

 

 

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