Berlin, 2015 | Umfang: 4 Seiten |
Dateigröße: 115 KB |
Die Stiftung Marktwirtschaft plädiert für die Einführung einer „regionalen und kommunalen Einkommensteuerautonomie“, bei der im Steuerbescheid des oder der Steuerpflichtigen die Anteile der Einkommensteuer für das jeweilige Land und die jeweilige Kommune separat ausgewiesen werden. In einem zweiten Schritt sollen die Länder und (Wohnsitz-) Kommunen mit einem Hebesatzrecht auf ihren Anteil ausgestattet werden.
Die Vorteile sind insbesondere für die öffentlichen Haushalte und das Steuersystem offensichtlich: Die Einnahme- und Ausgabenverantwortung liegen in einer Hand und erhöhen das Kostenbewusstsein im Umgang mit öffentlichen Geldern. Die dezentrale Handlungsfähigkeit wird darüber hinaus gestärkt. Zudem ist die politische Durchsetzung zu einem Zeitpunkt mit einer guten wirtschaftlichen Lage und Steuerrekordeinnahmen gegeben.
Die Kurzübersicht beschäftigt sich aber auch mit möglichen Einwänden gegen den Vorschlag. So könnte die Befürchtung bestehen, dass arme und strukturell benachteiligte Kommunen gezwungen würden, im Vergleich zu ihren Nachbarn eine Steuererhöhung vorzunehmen. Dem steht entgegen, dass beispielsweise bei der Gewerbesteuer gerade die nachweislich ärmeren Kommunen nicht die höheren Steuersätze ansetzen. Zudem sorgt dieses Reformvorhaben in allen Regionen für mehr Wettbewerb und Transparenz. Eine Erläuterung des Vorschlags finden Sie in der Kurzinformation der Stiftung Marktwirtschaft.
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