Tobias Kohlstruck
Berlin, 2024 | Umfang: 4 Seiten |
Dateigröße: 100 KB |
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 hat die Diskussion über eine Reform oder gar Abschaffung der Schuldenbremse neu entfacht. Die Schuldenbremse hat seit ihrer Einführung jedoch nicht nur dazu beigetragen, den Trend der steigenden Staatsschuldenquote umzukehren, sondern sich auch während der Corona-Pandemie als hinreichend flexibel erwiesen.
Die Befürchtung, die Schuldenbremse verhindere zukunftsträchtige Investitionen, hat sich nicht bewahrheitet. Stattdessen sorgt die Schuldenbremse für Transparenz, was vor allem an den Verhandlungen über den Nachtragshaushalt 2023 sowie den Haushalt 2024 des Bundes deutlich wird. Die in den 2010er Jahren gängige Praxis, Konflikte stets mit frischem Geld zu lösen, stößt mittlerweile aufgrund der ökonomischen Realitäten an ihre Grenzen. Statt in Investitionen, flossen diese Mittel zudem überwiegend in neue Sozialvorhaben, die zum einen kaum Wachstumsimpulse bewirken, zum anderen ihrerseits wieder strukturelle Festlegungen – auch in konjunkturell schwierigen Zeiten – mit sich bringen und zukünftige Spielräume einengen.
Die Diskussion um die richtige Verwendung öffentlicher Mittel und die notwendige Priorisierung bestimmter politischer Vorhaben gegenüber anderen ist zentrale Aufgabe der Politik. Eine Lockerung der Schuldenbremse birgt die Gefahr, dass stattdessen der bequeme – aber fiskalisch nicht nachhaltige – Weg gemäß der Devise „Alles ist möglich, gezahlt wird später“ gewählt wird. Das wäre ein Fehler, zumal die Schulden von heute die Steuern von morgen sind.
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