Berlin, 21.09.2016 | Umfang: 0 Seiten |
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Die Bundesregierung plant die Einführung einer gesetzlichen Bargeld-Obergrenze, die Europäische Zentralbank hat die Abschaffung des 500 Euro-Scheins bereits beschlossen.
Die Herleitung der Begründung, aber auch Probleme dieser vorgesehenen und teilweise bereits beschlossenen Beschränkungen bildeten die Diskussionsgrundlage der Tagung „Bargeld ist geprägte Freiheit“ der Stiftung Marktwirtschaft in Kooperation mit der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Deutschen Stiftung Eigentum und der Ludwig-Erhard-Stiftung.
Eine Obergrenze für Bargeld sei ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung der gestiegenen Kriminalität, insbesondere der Geldwäsche und der Terrorismusgefahr, so die Argumentation der Bundesregierung.
Der Experte für Schattenwirtschaft und Steuerhinterziehung, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Friedrich Schneider, hinterfragte diese Begründung. Nicht nur, dass das Geldwäschevolumen in Deutschland deutlich überschätzt sei. Es gebe vielmehr keine empirische Evidenz dafür, dass eine staatliche Kontrolle von Finanztransaktionen effektiv Kriminalität und Terrorismus bekämpfen könne.
Während Dr. Levin Holle vom Bundesministerium der Finanzen erklärte, dass abgewogen werden müsse, wie viele Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich seien, damit der Staat hinreichende Sicherheit gewährleisten könne, argumentierte Roland Tichy, dass hypertrophe Kontrolle die Bürger verunsichere und das Misstrauen gegenüber dem Staat fördere. Bargeld sei nicht nur geprägte, sondern auch gefühlte Freiheit.
Darüber hinaus wurde kontrovers diskutiert, ob die Einführung einer europaweiten Bargeldobergrenze zur Terrorismusbekämpfung lediglich einen Vorwand zur generellen Infragestellung von Bargeld darstelle. In der Konsequenz ergebe sich die Versuchung, elektronisch erfasstes und folglich vollständig zugängliches und kontrolliertes Eigentum als potenzielle Steuerquelle zu verstehen. Einen effektiven Eigentumsschutz vor konfiskatorischen Übergriffen gebe es, so das Fazit der Veranstaltung, nur mit Bargeld.
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