Positionspapiere Nr. 12

Digitalisierung messen: Staatliche Leistungsdaten statt digitalpolitischer To-Do-Listen

Fulko Lenz

Berlin, 2023 Umfang:
10 Seiten
Dateigröße:
426 KB
ISSN:
2197-3059

Der bislang verfolgte digitalpolitische Ansatz, in legislaturperiodischen Abständen Digitalstrategien in Form von To-do-Listen zu verfassen, hat mit Blick auf tatsächliche Digitalisierungsfortschritte (zu) wenig Wirkung entfaltet. Statt immer mehr vom Selben zu versuchen und weitere, detaillierte Maßnahmenkataloge aufzustellen und abzuarbeiten, sollte daher ein viel stärkerer Fokus auf der Erhebung von staatlichen Leistungsdaten liegen. So würde die Wirkung von Digitalisierungsbemühungen sowie die Qualität staatlichen Handelns insgesamt messbar. Dies erfordert eine kontinuierliche, transparente Erhebung aktueller, granularer und frei zugänglicher Daten. Auf Basis einer solchen, verbesserten Datengrundlage könnte Digitalpolitik erstens evidenzbasiert und zielgerichteter erfolgen. Zweitens würde die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen für Bürger nicht nur transparent, sondern auch vergleichbar und so drittens Anreize zu Verbesserungen verstärkt, weil die Qualität staatlicher Leistungen wieder mehr ins Zentrum des politischen Wettbewerbs rücken würde.

Ein detaillierter Blick auf die erhobenen bzw. veröffentlichten Daten zur Digitalisierung von Verwaltung, Schulen und Gesundheitsämtern zeigt, dass man von diesem Idealbild in Deutschland noch sehr weit entfernt ist. Umso wichtiger sind konkrete und wirksame Schritte auf dem Weg zu einem Staat, der seine Leistungsfähigkeit datenbasiert misst und transparent ausweist. Hierfür sollte der Bund erstens seine finanzielle Förderung als Hebel nutzen und Mittel nur dann ausschütten, wenn gleichzeitig verbindlich definierte Leistungsdaten zurückfließen. Zweitens sollten Gesetzesvorhaben zwingend mit Indikatoren versehen werden, anhand derer die Wirkung bzw. die Zielerreichung des Gesetzes transparent überprüft werden kann. Drittens sollte das geplante Dateninstitut mit dem klaren Handlungsauftrag versehen werden, für alle Bereiche staatlichen Handelns geeignete Leistungsdaten zu definieren.

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