Kronberger Kreis-Studien Nr. 42

Tragfähige Pflegeversicherung

Juergen B. Donges, Johann Eekhoff, Wolfgang Franz, Clemens Fuest, Wernhard Möschel, Manfred J.M. Neumann

Tragfähige Pflegeversicherung
Berlin, 2005 Umfang:
60 Seiten
Dateigröße:
123 KB
ISBN:
3-89015-097-7

Tragfähige Pflegeversicherung

 

10 Jahre nach ihrer Einführung steht die soziale Pflegeversicherung vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Denn die demographische Entwicklung nimmt sie von zwei Seiten her in die Zange: Die Anzahl der Beitrags­zahler schrumpft, die Anzahl der Leistungsbezieher steigt. Die Personalkosten im Pfle­ge­bereich sind hoch, es gibt kaum Einsparpotentiale. Im bishe­ri­gen System wäre die einzige Lösung eine Einschränkung der Pflegeleistungen – was nie­mand wollen kann.

 

Deshalb ist eine Umstellung auf ein kapitalgedecktes Verfahren dringend notwendig, sagt der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, in seiner neuen Studie „Tragfähige Pflegeversicherung“. Die wich­tigsten Aussagen des Konzepts in zehn Punkten:

 

1. Jeder Bundesbürger ist verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen, mit der eine Mindestabsicherung gewährleistet wird.

 

2. Die Versicherungsprämien der kapitalgedeckten Pflegeversicherung bilden sich im Wett­­bewerb und orientieren sich an den erwarteten Kosten im Pflegefall.

 

3. Die Prämie wird ausschließlich vom Versicherten gezahlt. Der derzeitige Arbeit­ge­ber­anteil wird als Bruttolohnbestandteil ausgezahlt.

 

4. Die Versicherungen bilden Altersrückstellungen, um extreme Beitragsbelastun­gen der Versicherten im hohen Alter zu vermeiden.

 

5. Die Altersrückstellungen sind nach den individuel­len Risi­ken der Versicherten zu diffe­ren­zieren, bei einem Versicherungswechsel können sie mitgenommen werden.

 

6. Jeder Versicherte übernimmt im Rahmen der Mindestversicherung einen prozen­tualen Anteil an den anfallenden Pflegekosten. Der Selbstbehalt ist nach oben begrenzt.

 

7. Versicherte, die ihre Prämie und die Selbstbeteiligung nicht bezahlen können, erhalten eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.

 

8. Die Trennung zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen entfällt.

 

9. Mittelfristig soll die Pflegeversicherung in die Krankenversicherung integriert werden.

 

10. In der Einführungsphase der kapitalgedeckten Pflegeversicherung soll ein Höchstbetrag für die Versicherungsprämie von etwa 50 Euro monatlich je Versicherten gelten. Diese wird für alle Menschen unter 60 Jahren ausreichen, um einen Versicherungsschutz auf bisherigem Niveau zu erhalten.

 

Für ältere Menschen reicht diese Prämie in der Umstellungsphase nicht aus. Deshalb macht der Kronberger Kreis folgende Vorschläge für den Übergangszeitraum:

 

* Denjenigen Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, ist Ver­trauensschutz zu gewähren. Ähnliches gilt für Menschen, die kurz nach der Umstellung pflegebedürftig werden – auch für sie wäre eine risikobezogene Versicherungsprämie unbezahlbar hoch.

 

* Während eines mehrjährigen Übergangszeitraums erhalten Personen, die sich in höherem Al­ter mit einer relativ hohen Prämie gegen das Pflegeko­sten­risiko absichern müßten, abge­stuf­te öffentliche Zuschüsse. So wird der Versicherungsschutz auch für sie bezahlbar, zugleich werden die Betroffenen von einem Teil der Pflegekosten entlastet. So lassen sich Härtefälle wirksam vermeiden.

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