Lars P. Feld, Clemens Fuest, Justus Haucap, Heike Schweitzer, Volker Wieland, Berthold U. Wigger
Berlin, 2016 | Umfang: 52 Seiten |
Dateigröße: 443 KB |
Spätestens bis Ende 2019 müssen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet sein. Der Solidarpakt II und die Regelungen des Länderfinanzausgleichs laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Hinzu kommt das Neuverschuldungsverbot für die Länder ab dem Jahr 2020. Die Politik ist daher gefordert, möglichst bald einen überzeugenden und konsensfähigen Reformvorschlag für das bundesstaatliche Finanzausgleichssystem vorzulegen.
Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, erklärt in dieser Studie, welche Defizite das derzeitige System sowie der Länder-vorschlag vom 3. Dezember 2015 aufweisen und wie eine „echte“ Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen aussehen sollte. Anstatt dem Bund und somit letztlich den Steuerzahlern weitere Belastungen in Höhe von 9,7 Milliarden Euro pro Jahr aufzubürden, sollte eine Neuordnung der Finanzbeziehungen mehr Transparenz und eine größere Anreizkompatibilität ermöglichen. Demokratische Kontrolle und finanzpolitische Eigenverantwortung sollten im Vordergrund der Reform stehen. Nicht zuletzt ist hierfür eine größere Steuerautonomie für die Länder dringend erforderlich. Ohne sie bestehen die erheblichen Anreizprobleme des Systems fort. Der Vorschlag der Länder berücksichtigt lediglich ihr primäres Ansinnen, sich durch eine Reform finanziell nicht schlechter zu stellen. Das ist nicht überzeugend.
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