Tobias Kohlstruck, Sina Drechsler
Berlin, 2023 | Umfang: 28 Seiten |
Dateigröße: 563 KB |
ISSN: 1612 – 7072 |
Die getroffenen politischen Haushaltsentscheidungen während der Corona-Pandemie haben zu Grauzonen im Regelwerk der Schuldenbremse geführt, zum Beispiel hinsichtlich der Höhe und Dauer der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung und der Buchungspraxis in Bezug auf die Sondervermögen und Kreditermächtigungen. War zu Beginn der Pandemie die fiskalische Ausgangslage mit niedriger Schuldenstandsquote und niedrigen Zinsen ausgesprochen günstig, so hat sie sich seitdem deutlich verschlechtert, da nicht nur die Steuereinnahmen langsamer wuchsen als ursprünglich angenommen, sondern auch die Belastung des Bundeshaushalts durch Zinszahlungen sprunghaft angestiegen ist. Der Übergang von der Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung, die mit einer höheren Verschuldung einhergeht, zurück zur Einhaltung der Schuldenbremse, ist durch die gestiegenen Tilgungskosten zusätzlich erschwert.
Um die Tragfähigkeit der deutschen Staatsschulden zukünftig zu gewährleisten, besteht dringender Reformbedarf in Bezug auf das Regelwerk der Schuldenbremse, damit diese in die Lage versetzt wird, explizite Staatsverschuldung nicht nur zu begrenzen, sondern auch abzubauen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Staat auch bei zukünftigen Krisen in der Lage sein wird, mit fiskalpolitischen Mitteln angemessen zu reagieren. Daher ist auch aus polit-ökonomischer Perspektive eine Rückkehr zur haushaltspolitischen Normalität dringend geboten. Sollte sich die Schuldenbremse – unabhängig von akuten Krisensituationen – zum Spielball politischer Ausgabenwünsche entwickeln, kann sie ihrem ursprünglichen Zweck nicht mehr gerecht werden. Daher sollte die Politik der Verlockung, beispielsweise der Kreditermächtigungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für eine Subventionierung des Industriestrompreises zu missbrauchen, widerstehen und zu einer nachhaltigen, glaubwürdigen und transparenten Haushaltspolitik zurückkehren.
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