23. November 2018

Kronberger Kreis fordert Bewegung Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb

Der wissenschaftliche Beirat der Stiftung Marktwirtschaft warnt davor, dass Deutschland ohne eigene Anstrengungen in wenigen Jahren die höchste unternehmerische Steuerbelastung in Europa aufweisen wird. In seiner neuen Studie gibt der Kronberger Kreis konkrete steuerpolitische Handlungsempfehlungen, wie die Bundesregierung auf den verschärften internationalen Steuerwettbewerb reagieren sollte.

„Der steuerpolitische Stillstand in Deutschland muss endlich überwunden werden, um im internationalen Wettbewerb um Investitionen und die Ansiedlung innovativer Unternehmen nicht weiter zurückzufallen“, argumentiert Mitautor Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest. Viele OECD-Staaten, darunter wichtige Handelspartner wie die USA, Frankreich, Belgien oder das Vereinigte Königreich, hätten in den vergangenen Jahren umfassende Steuerreformen durchgeführt oder weitere Senkungen der tariflichen Gewinnsteuersätze angekündigt – nur Deutschland nicht.

„Deutschland sollte Frankreich folgen und die steuerliche Unternehmensbelastung auf 25 Prozent senken“, schlägt der Kronberger Kreis vor. Da sich die überfällige Neuordnung der Kommunalfinanzen (Stichwort: Vier-Säulen-Modell) derzeit als schwierig erweise, sei eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 10 Prozent anzuraten. Um mit den europäischen Partnern weiter Schritt zu halten, votiert der Kronberger Kreis zudem für die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung und einer Patentbox. Der bisherige Verzicht auf eine eigene Patentbox schaffe für andere Staaten Anreize, sich gegen eine international koordinierte Abschaffung von Patentboxen zu wehren, was Deutschland im Wettbewerb um Innovationen und Lizenzeinnahmen benachteilige.

„Die Einführung einer europaweiten Mindestbesteuerung oder einer Digitalsteuer wäre hingegen wenig zielführend“, gibt der Sprecher des Kronberger Kreises, Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, zu bedenken. Zum einen würden Mindeststeuern insbesondere die ökonomisch schwächeren Mitgliedstaaten der EU treffen und ihren wirtschaftlichen Aufholprozess gefährden. Zum anderen würden zusätzliche Steuern auf digitale Geschäftsmodelle nicht zu einer vermeintlich „gerechteren“ Besteuerung führen, sondern den Digitalstandort in Deutschland und Europa gefährden, das Steuerrecht unnötig verkomplizieren und den Handelsstreit mit den USA weiter schüren.

„Als Rechtfertigung für neue Steuern auf ein Steuergefälle zu verweisen, das durch Unterschiede in den Abschreibungsbedingungen und in der Beanspruchung steuerlicher Forschungsförderung entsteht, ist offenkundiger Unsinn“, mahnt Fuest. Es stehe das Anliegen dahinter, mehr Steuern von ausländischen multinationalen Unternehmen zu erheben, obwohl die Besteuerungsrechte unter den geltenden Regeln im Ausland liegen. Dies sei auch in der BEPS-Initiative der OECD zur Eindämmung internationaler Steuervermeidung zu beobachten, die keiner klaren Systematik folge, woraus Rechtsunsicherheit und Doppelbesteuerungsprobleme resultierten.

 

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