4. April 2024

Sozialabgabengedenktage 2024: Wie lange müssen wir für die soziale Sicherung arbeiten?

Das Spannungsverhältnis zwischen sozialstaatlichen Leistungsausweitungen auf der einen Seite und steigenden Abgabenbelastungen auf der anderen Seite verschärft sich durch den demografischen Wandel zunehmend. Ein immer größerer Teil der Lasten wird dabei auf die jüngeren Generationen abgewälzt, was die Generationengerechtigkeit, ein zentrales Fundament unseres Sozialstaates, untergräbt. Um das Ausmaß dieser Belastung zu veranschaulichen, hat die Stiftung Marktwirtschaft gemeinsam mit dem Forschungszentrum Generationenverträge die Gedenktage der sozialen Sicherung 2024 ermittelt.

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Der Sozialabgabengedenktag 2024 fällt in Deutschland auf den heutigen 4. April. Demnach müssen die Bürger in diesem Jahr durchschnittlich bis heute arbeiten, um das Geld zu verdienen, das allen Bürgern als Sozialleistungen zufließt. „Die statistische Durchschnittsperson arbeitet in Deutschland also mehr als drei Monate für die Finanzierung des Sozialstaates und die damit verbundene Umverteilung, um sowohl die steuerfinanzierten Leistungen als auch die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen zu erwirtschaften“, betont Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft: „Mit einer Sozialabgabenbelastungsquote von rund 25,9 Prozent entspricht dies einem Viertel des durchschnittlichen gesamten Jahreseinkommens“.

Werden die beitragsbezogenen Sozialversicherungsleistungen herausgerechnet und nur beitragsfremde Sozialleistungen (wie mit Bundeszuschüssen finanzierte Leistungen der Sozialversicherungen) und steuerfinanzierte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe) berücksichtigt, kann der Sozialleistungsgedenktag ermittelt werden. Dieser verdeutlicht, wie lange eine statistische Durchschnittsperson in einem Jahr arbeiten muss, um das Geld zu verdienen, das für alle steuerfinanzierten Sozialleistungen benötigt wird. Dieser Sozialleistungsgedenktag fiel im Jahr 2024 in Deutschland auf den 31. Januar, was einer Sozialabgabenquote von 8,4 Prozent entspricht.

„Aufgrund der Bevölkerungsalterung wird das heutige Niveau der steuerfinanzierten und versicherungsfremden Sozialleistungen nur dann unter Beibehaltung der aktuellen Steuersätze dauerhaft finanzierbar sein, wenn der Staatshaushalt immer stärker belastet wird“, warnt Raffelhüschen: „Schon heute beträgt der Anteil der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden, der jährlich allein für die Finanzierung beitragsfremder Sozialleistungen aufgewendet werden muss, rund 22,3 Prozent. Im Jahr 2040 werden wir mehr als ein Viertel der gesamten Steuereinnahmen benötigen, um die Ausgaben bei gleichem Leistungsniveau zu decken“ (vgl. Abbildung). Der Steueranteil, der zur langfristigen Finanzierung aller Sozialleistungen notwendig ist, fällt naturgemäß noch höher aus und wird unter Beibehaltung der heutigen Rahmenbedingungen von derzeit 25,1 Prozent bis 2060 auf 40 Prozent anwachsen.

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