8. Juli 2015

Kronberger Kreis: Ein Austritt Griechenlands gefährdet weder den Euro noch Europa

„Nachgeben gegenüber der griechischen Forderung nach neuen Krediten oder einem Schuldenerlass ohne Bedingungen gefährdet die Zukunft der Währungsunion. Ein Austritt Griechenlands bedroht die Währungsunion bei weitem nicht in gleichem Maße“, betont der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, auf seiner heutigen Sitzung in Frankfurt am Main. „Mit dem Austritt Griechenlands scheitert weder der Euro noch Europa.“   

Hilfen ohne Konditionalität führen dazu, dass die Währungsunion zu einer Transferunion wird: Die Empfänger könnten Druck auf die Zahler ausüben, die Transfers immer weiter auszudehnen. Würde man Griechenland die Schulden ohne Auflagen erlassen, könnte man kaum erwarten, dass andere Krisenstaaten wie Portugal, Spanien, Irland oder Italien für ihre eigenen Schulden und zusätzlich für die von Griechenland geradestehen.

Die dann noch verbleibenden Mitgliedstaaten könnten die auf sie verlagerten Schuldenlasten nicht schultern. Einige dieser Länder haben zudem deutlich niedrigere Pro-Kopf-Einkommen als die Krisenländer. Die verbleibende Möglichkeit, die Schuldenlast auf die EZB und die Notenpresse zu verlagern, würde die Existenz der Währungsunion insgesamt untergraben. Damit würde gegen das Verbot der Staatenfinanzierung verstoßen. Mit der Verpflichtung der EZB auf Preisstabilität wäre dieser Weg ebenfalls unvereinbar.

Wenn Griechenland nicht bereit ist, die mit einem neuen Hilfsprogramm verbundenen Auflagen zu erfüllen, sollten die Staaten der Eurozone einen möglichst geordneten Austritt aus der Währungsunion durchsetzen. Dieser Austritt wäre faktisch erzwungen, wenn die EZB die griechischen Banken nicht länger mit Notkrediten versorgt, weil sie insolvent sind.

Ein geordneter Weg wäre aber ebenfalls denkbar. Zwar wird oft behauptet, es sei rechtlich nicht möglich, ein Land aus der Eurozone auszuschließen. Eine kontinuierliche Verletzung von Treue- und Kooperationspflichten könnte jedoch einen Verstoß gegen allgemeine Rechtsgrundsätze des Unionsrechts darstellen. Dies könnte einen Ausschluss rechtfertigen, argumentieren die Wissenschaftler des Kronberger Kreises.

Der Austritt aus dem Euro wäre für Griechenland zweifellos ein herausfordernder Schritt, selbst wenn Griechenland dabei Übergangshilfen der EU erhält. Er hätte aber den Vorteil, dass die griechische Regierung künftig die von ihr bevorzugte Politik frei von Vorgaben der Gläubigerstaaten verfolgen und dafür die volle demokratische Verantwortung übernehmen kann.



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