21. September 2016

Neues Gutachten belegt: Die geplante Bargeld-Obergrenze verhindert keine Geldwäsche

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Obergrenze bei Barzahlungen basieren auf einer wissenschaftlich kaum tragfähigen Studie. Das ist Ergebnis eines Gutachtens von Professor Friedrich Schneider. Der Fachmann für organisierte Kriminalität und Schattenwirtschaft der Universität Linz hat im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit die Geldwäsche in Deutschland und weltweit beleuchtet.

Für Professor Schneider geht die Studie des Bundesfinanzministeriums von fragwürdigen Hochrechnungen aus, die zu einer nicht nachvollziehbaren Höhe des Geldwäschevolumens führten. „Tatsächlich spielt das Bargeld in der organisierten Kriminalität eine immer geringere Rolle, und die Kosten einer Abschaffung des Bargeldes wären für den Bürger, der in 95 Prozent der Fälle Bargeld für legale Zwecke verwendet, eine sehr starke Einschränkung seiner Freiheitsrechte“, so Schneider. Das Gutachten wurde heute im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Deutschen Stiftung Eigentum, der Ludwig Erhard-Stiftung und der Stiftung Marktwirtschaft vorgestellt.

Für Dr. Hermann Otto Solms, dem Vorsitzenden des Stiftungsrates Deutsche Stiftung Eigentum, bürgt Bargeld für Freiheit: „Bargeld gefährdet nicht unsere Sicherheit und Freiheit, es bewahrt sie. Freiheit braucht Eigentum und Eigentum schafft Freiheit. Lasst den Bürgern ihr Bargeld.“

Professor Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, meint: „Was der Staat nicht weiß, macht ihn weniger heiß: Bargeld hat eine verfassungsrechtliche Bedeutung als Schutz der Freiheit vor totalitärer Kontrolle und Schutz des Eigentums vor konfiskatorischem Übergriff.“

„Wir dürfen doch nicht das Eigentumsrecht für Millionen von Menschen massiv einschränken, nur um das Biotop für Geldwäsche zu verkleinern“, mahnt Professor Karl-Heinz Paqué, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. „Wir verbieten ja auch nicht die Auslagen in den Schaufenstern des Einzelhandels, nur weil kriminelle Passanten zu Einbrüchen animiert werden könnten.“

Für Roland Tichy, den Vorsitzenden des Vorstands der Ludwig-Erhard-Stiftung, ist es „absurd zu glauben, dass mit dem Bargeld auch die Kriminalität verschwindet. Es ist die Freiheit, die damit verschwindet.“


Ansprechpartnerin

Dr. Susanna Hübner
Leitung Kommunikation, Medien und Ordnungspolitik

huebnerstiftung-marktwirtschaftde
Tel. (030) 20 60 57 33
Fax (030) 20 60 57 57


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