Die Einführung einer Steuer auf Finanzmarktgeschäfte birgt mehr Risiken als Vorteile. Insbesondere kapitalintensive Unternehmen und langfristige Sparer würden von der Steuer bestraft. Daran kann auch ein vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebenes Gutachten nichts ändern, welches grobe Fehler und höchst spekulative Zahlen enthält.
„Es überrascht nicht, dass angesichts fehlender Milliarden für die öffentliche Infrastruktur die Aussicht auf zusätzliche Steuereinnahmen Fantasien bei der Politik fördert“, erläutert Prof. Dr. Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft. „Dabei hat der Staat genug Geld u.a. aufgrund Steuermehreinnahmen und Zinsersparnissen. Er gibt es nur leider für Rentengeschenke aus. Für diesen Leichtsinn jetzt Sparer und Unternehmen büßen zu lassen, wäre der falsche Weg. Dies unabhängig davon, ob das Bundesfinanzministerium von ein- oder zweistelligen Milliardenbeträgen ausgeht“, warnt der Stiftungsvorstand.
Negative Wirkungen
Ungeachtet der höchst unterschiedlichen Beträge, die sich das Bundesfinanzministerium inzwischen hat schätzen lassen – je nach Berechnungsgrundlage reicht die Spanne mittlerweile von 2 über 17,6 bis 28,2 Mrd. Euro – bleibt die Finanztransaktionssteuer ein Irrweg. „Dass eine Steuer auf Finanzmarktgeschäfte vor allem auch eine kaskadenartige Mehrfachbesteuerung von langfristigen Anlageinvestitionen bedeutet, verschweigt die Regierung bei ihrer vehementen Forderung nach einer raschen Einführung der Steuer“, kritisiert Eilfort. Ebenso werden steigende Fremdkapitalkosten für Unternehmen und dadurch ausbleibende Investitionen kleingeredet. Negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft wären die Folge, die die Eurozone in den Nachwehen der Wirtschafts- und Finanzkrise besonders gefährlich treffen würden. Ganz zu schweigen von einer starken Verlagerung der Transaktionen an ausländische Finanzplätze, die diesen steuerpolitischen Sonderweg nicht mitgehen. Damit einher ginge ein erheblicher Verlust an Arbeitsplätzen im Finanzdienstleistungsbereich.
Geschönte Vergleichszahlen
Zudem erscheinen die Beträge im aktuell vorgestellten Gutachten von Copenhagen Economics (CE) spekulativ hoch. So soll ein in diesem Gutachten vollzogener Vergleich mit Berechnungen aus einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2011 eine hohe Zielgenauigkeit der Aufkommensschätzungen von CE suggerieren. Interpretiert man die Berechnungen der Kommission jedoch richtig, so fallen die neu geschätzten Einnahmen von CE (17,6 bis 28,2 Mrd. Euro) weit aus dem Rahmen. CE unterstellt, dass ein für Deutschland ermittelter Wert in Höhe von 11,4 Mrd. Euro verdoppelt werden müsste, da beide Transaktionspartner besteuert werden. Da die doppelte Besteuerung im Kommissionsgutachten aber sehr wohl berücksichtigt wurde, unterliegt diese zusätzliche Verdoppelung der vermeintlichen Steuereinnahmen einem gravierenden Irrtum. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Selbst das Bundesfinanzministerium distanziert sich mittlerweile von dem Gutachten, indem es auf „veraltete Annahmen“ des Gutachtens verweist. Bis 2013 war das Ministerium von nur 2 Mrd. Euro ausgegangen.
Die Stiftung Marktwirtschaft spricht sich daher erneut gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer aus. Zumal eine Finanztransaktionssteuer ohne die Einbeziehung aller EU-Staaten, insbesondere ohne den Finanzplatz London, ad absurdum geführt würde.
Risiken der Finanztransaktionssteuer
Nähere Erläuterungen können dem Positionspapier „Finanztransaktionssteuer“ der Stiftung Marktwirtschaft entnommen werden.
Dr. Susanna Hübner
Leitung Kommunikation, Medien und Ordnungspolitik
huebnerstiftung-marktwirtschaftde
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Fax (030) 20 60 57 57
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