29. Juni 2006

Ausführung des Steuerpolitischen Programms: Das Allgemeine Unternehmensteuergesetz (UntStG)

Zentraler Ausgangspunkt der Überlegungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich. Mit einer nominellen Steuerbelastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften in Höhe von ca. 39 %, die sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag zusammensetzt, ist Deutschland gegenwärtig Spitzenreiter in Europa. Nicht nur die osteuropäischen Beitrittsstaaten, sondern auch die übrigen Mitgliedstaaten zeichnen sich durch z.T. deutlich günstigere Steuersätze aus oder erwägen weitere Absenkungen ihrer nominellen Steuersätze. Wenngleich es für unternehmerische Entscheidungen nicht nur auf die nominellen, sondern auch auf die effektiven Grenz- und Durchschnittsteuersätze ankommt, ist nicht zu verkennen, dass von diesen eine deutliche Signalfunktion ausgeht und, wie Untersuchungen zeigen, die effektive Steuerbelastung entscheidend von den nominellen Steuersätzen geprägt wird. Unter dem Dach der Stiftung Marktwirtschaft haben 76 Experten aus Rechtsprechung, Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung, aus allen Parteien und Gebietskörperschaften, aus Bundesfinanzministerium, Ländern und Gemeinden in einer sachlichen und zielführenden Arbeit ein breit abgestütztes Konzept für eine grundlegende Steuerreform auf den Weg gebracht. Es handelt sich um ein berechenbares, flexibel umsetzbares und politisch kommunizierbares Angebot an die Politik. 

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