Jürgen Wasem, Kristin Höfinghoff
Berlin, 2013 | Umfang: 14 Seiten |
Dateigröße: 230 KB |
ISSN: 2197-9308 |
Wettbewerb kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Gesundheitsleistungen auch im Gesundheitswesen zur Ressourcenallokation eingesetzt werden. Außerhalb des Leistungskataloges der Krankenkassen lassen sich marktliche und wettbewerbliche Mechanismen zwischen Patient und Leistungserbringer realisieren. Auch kann Wettbewerb durch eine nur partielle Herausnahme von Leistungen aus der GKV intensiviert werden – etwa entsteht durch Festbetragsregelungen ein Preis- und Qualitätswettbewerb oberhalb der Kassenleistung. Grenzen werden Leistungsausgrenzungen allerdings durch ihre Verteilungswirkungen gesetzt. Zudem muss die Transparenz für informierte Entscheidungen der Versicherten verbessert werden. Weiterhin kann der Wettbewerb der Kassen im Prinzip über Variationen beim Leistungsumfang erweitert werden. Sowohl die Ausgestaltung als Satzungsleistung wie auch als Wahlleistung konfligiert aber mit dem Solidarprinzip. Schließlich kann der Wettbewerb in den Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern über Selektivverträge ausgeweitet werden; allerdings liegt hierzu für Deutschland noch wenig Evidenz vor.
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