Tobias Kohlstruck
Berlin, 2023 | Umfang: 4 Seiten |
Dateigröße: 164 KB |
Der Antrag des saarländischen Landtags vom Dezember 2022 auf Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2022 droht die Schuldenbremse ad absurdum zu führen. Mit ähnlichen Begründungen, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, könnte in der Zukunft immer wieder auf ähnliche Notlagen verwiesen werden, um die Schuldenbremse dauerhaft zu umgehen. Die Rechnung für den Saarländischen Transformationsfonds sollen zwischen 2035 und 2070 ausgerechnet die Generationen bezahlen, die durch den demografischen Wandel ohnehin schon stark belastet werden. Die Tilgung des Transformationsfonds dürfte zu erheblichen Haushaltsengpässen führen. Das Saarland hat heute aufgrund der schwebenden Versorgungsverpflichtungen der Beamtenpensionen bereits die höchsten impliziten Schulden aller Bundesländer. Sie werden im Laufe der nächsten Jahre zu expliziten Schulden und damit den Druck auf die öffentlichen Haushalte auch sichtbar erhöhen.
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