Guido Raddatz
Berlin, 2019 | Umfang: 4 Seiten |
Dateigröße: 252 KB |
Der Ausbau der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zu einer Vollversicherung würde nicht nur gegen die Grundsätze der Generationengerechtigkeit, Eigenverantwortung und Subsidiarität verstoßen, sondern durch den zusätzlichen Anstieg der Beitragssätze negative Beschäftigungseffekte auf dem Arbeitsmarkt nach sich ziehen. Auch eine leistungsseitige Umstrukturierung der SPV hin zu einer Versicherung mit (eng) begrenztem Eigenanteil und unbegrenzter Versicherungsleistung (sog. „Sockel-Spitze-Tausch“) wäre ein gefährlicher Systemwechsel und Schritt in die falsche Richtung. Nicht nur, dass dadurch der Übergang zu einer die fiskalische Nachhaltigkeit verschlechternden Vollversicherung (politisch) de facto vorbereitet würde. Zudem bestünde die Gefahr einer übermäßigen Inanspruchnahme von Pflegeleistungen zu Lasten der Gemeinschaft (Moral Hazard). Eine dauerhaft zukunftsfähige SPV erfordert eine Begrenzung der intergenerativen Lastenverschiebung und eine Stärkung der Eigenverantwortung. Dies kann beispielsweise durch eine stärkere Heranziehung eigener Einkommen und Vermögen, private Zusatzversicherungen oder die Einführung einer Karenzzeit in der SPV erreicht werden.
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