Barbara Bültmann
Berlin, 2020 | Umfang: 4 Seiten |
Dateigröße: 234 KB |
Angesichts der unverändert prekären finanziellen Situation vieler Kommunen, einer sich eintrübenden wirtschaftlichen Lage und einem zunehmenden internationalen Steuerwettbewerb stellt sich die Frage nach einer auskömmlichen, stetigen und mit den richtigen Anreizen verbundenen Finanzierung der Kommunen neu. Eine simple Altschulden-Übernahme wäre mit neuen Fehlanreizen verbunden und ohne eine Veränderung der Strukturen der Kommunalfinanzierung bestenfalls ein teures Strohfeuer.
Das Vier-Säulen-Modell, das in dieser Kurzinformation dargestellt wird, verbindet eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen mit einer Modernisierung der Unternehmensbesteuerung und gewährt den Kommunen über ein zusätzliches Hebesatzrecht ein größeres Maß an Handlungsfähigkeit. Es basiert auf den folgenden vier Säulen:
1. Säule: die reformierte Grundsteuer (mit Hebesatzrecht)
2. Säule: Bürgersteuer (mit Hebesatzrecht)
3. Säule: kommunale Unternehmenssteuer (mit Hebesatzrecht)
4. Säule: kommunaler Anteil an der Lohnsteuer
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