Tobias Kohlstruck
Berlin, 2023 | Umfang: 4 Seiten |
Dateigröße: 117 KB |
Aufgrund der vergleichsweise hohen Ruhegehaltszahlungen für Beamte sowie der durch den demografischen Wandel unter Druck geratenen Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erklingt regelmäßig die Forderung, Beamte in die GRV einzubeziehen. Jedoch ist der Vergleich zwischen Beamtenpensionen und Renten wenig sinnvoll, da Pensionen aufgrund des Alimentationsprinzips eine Art Betriebsrente umfassen und damit über eine Basisversorgung im Sinne der GRV hinausgehen. Zudem können Beamtenpensionen durch die grundgesetzlich gesicherten Ansprüche nicht einfach nach politischen Umverteilungsvorhaben gekürzt werden, sondern müssten aufgrund des Alimentationsprinzips kompensiert werden. Gesamtstaatlich wäre außer mehr Bürokratie nichts gewonnen. Abgesehen davon, würde die durchschnittlich über zwei Jahre höhere Lebenserwartung von Beamten bei ihrer Eingliederung in die GRV die finanzielle Nachhaltigkeit der GRV langfristig schwächen. Es ist wenig hilfreich, ein überaltertes System mit der Eingliederung einer durchschnittlich noch älteren Personengruppe verjüngen zu wollen.
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