Bereinigt man die Nachhaltigkeitsrücklage der Gesetzlichen Rentenversicherung um den einnahmeerhöhenden Sondereffekt der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aus dem Jahr 2006, löst sich der vermeintliche Spielraum für Beitragssatzsenkungen in Luft auf: Anstatt des für Ende 2013 erwarteten Finanzpolsters von 1,75 Monatsausgaben ergäbe sich bei Fortgeltung der früheren Fälligkeitsregelung für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge eine Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von lediglich rund einer Monatsausgabe – und mithin keinerlei Spielraum für kostspielige, dauerhafte Beitragssatzsenkungen. Vor allem unter dem Aspekt vermeidbarer Bürokratiekosten plädiert die Stiftung Marktwirtschaft daher dafür, die derzeit gute Finanzlage in der Rentenversicherung und in den übrigen Sozialversicherungen stattdessen einmalig – und wie 2005 von der Politik in Aussicht gestellt – für eine Rückkehr zu der vor 2006 geltenden Fälligkeitsregelung zu nutzen.
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