2. June 2021

Auch bei der Pflegeversicherung: Große Koalition pfeift auf U 45 – Problematischer Systemwechsel zu Lasten zukünftiger Generationen

Kurz vor der Bundestagswahl pflegt die Bundesregierung die Wählermehrheit der über 55-Jährigen. Der heute im Bundeskabinett anstehende Systemwechsel in der Sozialen Pflegeversicherung durch die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile wird hinter einer populären, höheren Bezahlung von Pflegekräften versteckt. Er hilft aber vor allem bessergestellten Pflegebedürftigen und ihren Erben dabei, Guthaben und Hausbesitz zu schonen – zu Lasten der Steuerzahler und Versichertengemeinschaft: Vollkaskomentalität statt sozialstaatlichem Bedürftigkeitsprinzip und Eigenverantwortung. „Ab mit den Eltern ins Heim und ran an die ungeschmälerte Erbschaft“ – so könnte sich der Fehlanreiz für viele in einer mittleren Generation darstellen, die zudem schon in dieser Wahlperiode bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro von der Inanspruchnahme für die Eltern befreit wurde – eine beispiellose gesellschaftliche Entsolidarisierung. Der Schnellschuss der GroKo ist ein unheilvoller Spahnsinn wider besseren Wissens und demographischer Fakten: Geradezu grob fahrlässig schiebt die Politik die längerfristigen Finanzierungsherausforderungen der Pflegeversicherung mit leichter Hand beiseite. Was bleibt, ist der Eindruck, dass Älteren kurz vor der Wahl einmal mehr ein sozialpolitisches „Wohlfühlpaket“ präsentiert werden soll, das größtenteils zu Lasten der jungen und zukünftigen Generationen gehen wird: Nach zwei Rentenpaketen 2014 und 2018 zugunsten von Ü 55, nach Abwälzung fast aller Corona-Lasten und auch der europäischen „Wiederaufbau“-Gaben auf zukünftige Beitrags- und Steuerzahler sowie angesichts der Vernachlässigung von Digitalisierung und Infrastruktur muss wohl festgestellt werden: Der Großteil der Großen Koalition pfeift auf U 45!

 

In den letzten Wochen ihrer Amtszeit plant die schwarz-rote Bundesregierung einen weitreichenden Umbau der Sozialen Pflegeversicherung. Die Bundesregierung erweckt den Eindruck, es gehe in erster Linie um eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte, um dem Arbeitskräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Diese soll flächendeckend durch Tarifverträge geregelt werden, indem stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, die ihre Mitarbeiter untertariflich bezahlen, in Zukunft keine Versorgungsverträge mehr mit den Pflegekassen abschließen können. Zudem ist eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Versorgung vorgesehen (die es heute schon gibt – wer nicht über Reserven verfügt, erhält Unterstützung vom Staat). Der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil an den Pflegekosten soll durch entsprechende Zuschüsse der Pflegekassen nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 50 Prozent und nach drei Jahren um 75 Prozent verringert werden.

Dieser im Vergleich zum geplanten Tarifvertragszwang bisher kaum öffentlich diskutierte Schritt käme einem verhängnisvollen Systemwechsel in der Sozialen Pflegeversicherung gleich – von einer aus guten Gründen begrenzten Teilleistungsversicherung in Richtung einer Vollversicherung. Die Bundesregierung rechnet für diese Maßnahmen mit jährlichen Mehrkosten von gut 3,1 Mrd. Euro, wobei mit 2,54 Mrd. Euro der Löwenanteil auf die Begrenzung der Eigenanteile fällt.

Zur Gegenfinanzierung der Mehrkosten sieht die Große Koalition im Wesentlichen drei Maßnahmen vor: Erstens soll der Beitragszuschlag, den Kinderlose zu leisten haben, um 0,1 Prozentpunkte von 0,25 auf 0,35 Prozentpunkte steigen. Zweitens wird erstmalig ein dauerhafter Bundeszuschuss zur Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1 Mrd. Euro eingeführt – ein weiterer Systemwechsel: Damit verliert auch die letzte Sozialversicherung das Korrektiv vollständiger Beitragsfinanzierung und gerät in die bequeme Abhängigkeit vom Steuerzahler – mit absehbar immer teurerer Wirkung. Und schließlich plant die Politik, die in einem Dreijahresrhythmus vorgesehene und 2021 eigentlich anstehende Leistungsdynamisierung größtenteils einmalig auszusetzen. Lediglich Pflegesachleistungen sowie die Leistungen für Kurzzeitpflege sollen um 5 bzw. 10 Prozent erhöht werden. Mit diesen Maßnahmen hofft die Politik, ein jährliches Gegenfinanzierungsvolumen in Höhe von rund 2,8 Mrd. Euro zu generieren. Allerdings wird die Gegenfinanzierung selbst nach den Berechnungen der Bundesregierung schon während der kommenden Legislaturperiode nicht mehr zur Deckung der zusätzlichen Ausgaben ausreichen.

„Dieses Reformpaket ist in seiner ganzen Grundausrichtung verfehlt und wird die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung und in der Folge auch zukünftiger Bundeshaushalte deutlich erhöhen“, kritisiert Prof. Dr. Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft.

„Pflegekräfte haben ein Anrecht auf eine angemessene und faire Entlohnung“, betont der Stiftungsvorstand. „Weshalb der Staat durch einen faktischen Tarifvertragszwang nun zum Assistenten von ver.di werden sollte, erschließt sich in einer Zeit, in der händeringend Pflegekräfte gesucht werden, nicht.“ In einer solchen Situation sei auch ohne staatliche Eingriffe mit steigenden Löhnen zu rechnen. Vor allem aber droht die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile aufgrund der wachsenden Zahl von Pflegebedürftigen, der absehbar zunehmenden Bedeutung der stationären Pflege sowie der von der Politik auch durch neue Fehlanreize beförderten Kostendynamik finanziell zu einem Fass ohne Boden zu werden. Bereits ohne die geplante Reform wird der Beitragssatz in den kommenden Jahrzehnten aufgrund der voranschreitenden Bevölkerungsalterung auf bis zu 5 Prozent steigen. Daran ändern auch die weiteren Maßnahmen zur Gegenfinanzierung nichts. „Ob die ausgesetzte Leistungsdynamisierung dauerhaft Bestand haben oder nicht doch nachgeholt werden wird, ist ohnehin fraglich – als langfristige Gegenfinanzierungsmaßnahme taugt sie jedenfalls nicht“, so Eilfort.

Gravierend sei vor allem die Einführung eines dauerhaften Bundeszuschusses in der Pflegeversicherung. Angesichts der dramatischen Ausgabendynamik in der Pflege werde dieser Zuschuss in den kommenden Jahren kaum bei 1 Mrd. Euro bleiben, vermutet Eilfort, zumal die Bundesregierung darin offensichtlich ein Ventil gegen steigende Sozialabgaben zu sehen scheint. Allerdings sei auch die Kapazität des Bundeshaushaltes als fiskalischer Steinbruch für Sozialausgaben begrenzt, warnt Eilfort: „Schon heute verwendet der Bund mehr als die Hälfte seines Haushaltes für Sozialausgaben – Tendenz steigend.“ Entweder geht der neue Bundeszuschuss daher zu Lasten anderer wichtiger Aufgabenbereiche wie etwa Infrastrukturinvestitionen oder es kommt zu einem Anstieg der staatlichen Neuverschuldung. Für die jüngeren Generationen macht es dabei wenig Unterschied, ob sie die entstehenden Finanzierungslöcher mit höheren Sozialversicherungsbeiträgen oder höheren Steuern stopfen müssen. Für sie bleibt am Ende nur die Erkenntnis, dass wohlhabende Ältere, die für Ihre Pflegekosten selbst aufkommen könnten, auf ihre Kosten bevorteilt werden. Womöglich irren hier die spendierfreudigen Wahlkämpfer mit ihrer eindimensionalen Einschätzung Älterer: Diese haben auch Kinder und Enkel, an deren Wohl sie durchaus interessiert sind.

 

 

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