Dr. Andreas Herlinghaus

Richter am Finanzgericht, Köln

Aktivitäten

seit 2006 Lehrbeauftragter für Unternehmenssteuerrecht an der Universität Bonn
2002 – 2003 Wiss. Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof, München (I.Senat)
seit 2000 Richter am Finanzgericht Köln
1997 – 1999 Steuersyndikus in der Konzernsteuerabteilung eines DAX-Unternehmens
1992 – 1996 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht bei Prof. Dr. Brigitte Knobbe-Keuk / Prof. Dr. Wolfgang Schön

Sonstiges

Kommentator im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerkommentar "Herrmann / Heuer / Raupach" und im Außensteuerrechtskommentar "Flick / Wassermeyer / Baumhoff", umfangreiche literarische und Vortragstätigkeit mit Schwerpunkten Konzernsteuerrecht, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht, Internationales Steuerrecht